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„Wir brauchen Regeln, welche Umwidmungen künftig tabu sein müssen“

Jürgen Affenzeller, 18.11.2021 12:46

LINZ. Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Umwidmung wurde bekannt, dass vier Stadtvillen mit rund 30 Wohnungen sollen auf dem Minigolf-Platz-Areal am Linzer Freinberg entstehen werden. Der Planungssprecher der Linzer Grünen, Markus Rabengruber, fordert einmal mehr klare Regeln zum Schutz der Grünflächen ein, um solche Fälle künftig zu vermeiden.

  1 / 2   Die umstrittene Umwidmung des Minigolfplatz-Areals erfolgte im Jänner 2020 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ. (Foto: Privat)

Dass im Umgang mit dem für die Abkühlung und Stadtdurchlüftung so wichtigen Grüngürtel viel mehr Sensibilität nötig ist, habe die von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossene Umwidmung des Minigolfplatz-Areals im Jänner 2020 deutlich gezeigt. Knapp zwei Jahre später sind medial Pläne bekannt geworden, dass auf der Fläche vier Stadtvillen mit rund 30 Wohnungen entstehen sollen.

„Die gesamte Causa zeigt, wie dringend es in der Stadt klare Regeln zum Schutz des Grüngürtels um die Stadt und der innerstädtischen Parkanlagen braucht sowie klare Vorgaben, welche Flächen man in Grünland rückwidmen möchte und wo Umwidmungen tabu sein müssen“, fordert Stadtplanungsexperte und Planungssprecher der Grünen Linz, Markus Rabengruber.  

Stadtklimaanalyse brachte deutliche Ergebnisse 

Wie wichtig zusammenhängende Grünräume für die Kühlung und Durchlüftung der Stadt sind, daran lässt die erste Linzer Stadtklimaanalyse keinen Zweifel. „Der Schutz des Grüngürtels und der innerstädtischen Parkanlagen muss absoluten Vorrang haben, wenn wir uns nicht die Lebensqualität und die Luft zum Atmen rauben wollen“, macht Rabengruber die Dringlichkeit einer sensiblen Stadtplanungspolitik deutlich. So verweist auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zur Klimawandelanpassung in Linz, dass seit 2016 zwar ein digitaler Grünflächenplan vorliegt, dieser aber mangels Gemeinderatsbeschluss nicht umfassend genützt werden könne. „Ich hoffe, dass bei der Finalisierung des Grünflächenplanes bald wieder Schwung aufgenommen wird. Klar ist, dass sich solche anlassbezogenen Umwidmungen wie am Freinberg nicht wiederholen dürfen, wenn wir nicht wollen, dass der Grüngürtel zu einem Fleckerlteppich verkommt“, macht Rabengruber deutlich.

Medial bekannt geworden sind mittlerweile die Überlegungen zur Bebauung des Minigolfplatz-Areales. Hier sind aktuell noch viele Fragen offen, etwa wie die angekündigte Tiefgarage geplant wird. „Wird die Garage nur unter einem Haus errichtet oder soll sich diese auch unter den Grünräumen zwischen den Gebäuden erstrecken? Das würde die Pflanzung von Bäumen und somit die Gestaltung des Grünraums zwischen den Häusern massiv erschweren“, gibt Rabengruber zu bedenken. Ebenfalls unklar ist, wie es mit der Zufahrt zu der künftigen Siedlung über den Freinberg aussieht. „Es muss jetzt alles versucht werden, das Projekt so verträglich wie möglich zu gestalten und die Auswirkungen auf Menschen und Natur so gering wie möglich zu halten“, so Rabengruber abschließend.       

 


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Lentia E.
Lentia E.
21.11.2021 11:18

Dringend erforderliche Maßnahmen für Linz zum Stopp der Bode

Dringend erforderliche Maßnahmen für Linz zum Stopp der Bodenversiegelung: (A) Vorbild für Linz zur Vermeidung enormer Stadt-Hitze im Sommer sollte die Stadt Salzburg sein, wo für die Umwidmung besonders wertvoller Grünflächen eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat notwendig ist. Zum Vergleich: in Linz ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Durch eine entsprechende Änderung kann sichergestellt werden, dass aktuell die jeweils regierende Rathauskoalition nicht sämtliche heiklen Umwidmungen im Alleingang beschließen kann. Der Schutz unserer Grünanlagen würde dadurch deutlich gestärkt werden (B) In Österreich dürfen Umwidmungsgewinne bei der Umwidmung von Grünland in Bauland nicht mehr dem Grundstückseigentümer zufließen, sondern einem staatlichen Ökologie-Fonds, dessen Mittel ausschließlich für Rückwidmungen von Bauland in Grünland, Förderungen von Park- and Ride-Anlagen mit günstigem öffentlichem Anbindungs-Verkehr am Stadtrand von Landeshauptstädten, für Bepflanzungsaktionen und die Herstellung von Wasserflächen in Parkanlagen der Landeshauptstädte sowie für Umwidmungen von Grundstücken für Schnellbahn-Ringe und Autobahn-Ringe um die Landeshauptstädte verwendet werden dürfen. Weitere Informationen dazu siehe https://www.linzwiki.at/wiki/Bodenversiegelung