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LINZ. Nachdem das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Mai vom Bund angepasst wurde, geht kommende Woche die Novelle der oberösterreichischen Sozialhilfe in die Begutachtung. Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr präsentierten die wichtigsten Änderungen, die vor allem den Ausbau der Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung und die Nachschärfung der Deutschpflicht betreffen.

 (Foto: Zerbor/stock.adobe.com)
(Foto: Zerbor/stock.adobe.com)

Die Sozialhilfe hat mit Jahresbeginn 2020 die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich ersetzt. Nachdem das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auf Bundesebene novelliert wurde, ist es den einzelnen Bundesländern möglich, in ihren Sozialhilfe-Ausführungsgesetzen weitere Veränderungen vorzunehmen. Nach der Begutachtung soll die Novelle Ende des Jahres beschlossen werden und mit Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten.

Kernpunkte betreffen Menschen mit Beeinträchtigung und Wohngemeinschaften

Wesentliche Verbesserungen soll es für Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in Not und Wohnungslose geben. Folgende Anpassungen werden dazu vorgenommen:

Für das sogenannte Taschengeld, das Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen einer Tätigkeit in den sogenannten Werkstätten erhalten wird gilt ein Freibetrag. Somit erhalten diese in Zukunft mehr Geld.

„Beseitigt Ungerechtigkeiten“

„Die Änderung der Sozialhilfe beseitigt Ungerechtigkeiten. Besonders profitieren Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in Not und Wohnungslose. Zudem wird unsere oberösterreichische Integrationsleitlinie ‚Deutsch und Arbeit‘ stärker verankert“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer am Mittwoch.

Der Begriff „Haushaltsgemeinschaft“ wird angepasst. Bisher galten Frauenhäuser, betreute Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung und Wohnformen für Wohnungslose als Haushaltsgemeinschaft, wodurch sich die Sozialhilfe pro Kopf verringert. Diese Personengruppen erhalten künftig die volle Sozialhilfe.

Bemühungspflicht gilt nun auch für das Erlernen der deutschen Sprache

Die Arbeitsbereitschaft und der Integrationswille waren bisher in der Bemühungspflicht berücksichtigt. Nun wird präzisiert: die Bereitschaft, die deutsche Sprache erlernen zu wollen ist ebenfalls Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe. Das Arbeitsmarktservice und die Bezirksverwaltungsstellen entscheiden nach Einzelfall, wie diese Bemühung konkret aussehen soll. Ein bestimmtes Sprachniveau wird keines vorgegeben. Bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen.

Integrationswilligkeit und Leistungsbereitschaft als Voraussetzung

„Wesentlich für uns ist, dass die Integrationswilligkeit und Leistungsbereitschaft Voraussetzung für den vollen Erhalt der Sozialleistung sind. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass es Menschen gibt, die auf diese soziale Unterstützung angewiesen sind. Das darf allerdings im Umkehrschluss nicht zur Folge haben, dass sich Trittbrettfahrer dieses System zunutze machen. Mit der vorliegenden Novelle haben wir uns darum bemüht, einen gerechten Interessensausgleich zu finden“, so FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr.

Zusätzlich wird in der Novelle klargestellt, dass die Sozialhilfe nicht durch gewisse Einmalzahlungen wie etwa den Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen reduziert wird.

Verbesserung für pflegende Angehörige

Künftig wird auch pflegenden Angehörigen das Pflegegeld auf die Sozialhilfe nicht angerechnet. Die Personengruppe der „hilfsbedürftigen Fremden“ - also primär Ältere, Kranke oder Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren können - wird künftig Leistungen aus der Sozialhilfe beziehen können. Die Wohnbeihilfe nicht mehr auf die Sozialhilfe anzurechnen ist derzeit nicht vorgesehen.

„Viel Luft nach oben“

Die Grünen kündigen eine sorgfältige Prüfung an: „Wenn uns der Gesetzestext vorliegt, werden wir ihn natürlich genauest prüfen. Der Bund hat durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz deutliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Oberösterreich muss diesen Vorgaben folgen und diese nachschärfen. Und hier hat Oberösterreich mit seinem bisher so restriktiven Sozialhilfegesetz noch viel Luft nach oben. Wir brauchen eine Anhebung der Kinderrichtsätze, konkret auf 25 Prozent pro Kind. Einen vollen Richtsatz für Alleinerziehende, auch wenn weitere volljährige Personen im Haushalt leben“, so die Grüne Sozialsprecherin Ines Vukajlović. 

„Lücken schließen“

Die SPÖ begrüßt die Verbesserungen und lenkt den Fokus auf die Bekämpfung von Kinderarmut. Die SPÖ-Sozialsprecherin Doris Margreiter zur geplanten Novellierung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (SOHAG): „Eine dringend notwendige Veränderung des SOHAG ist schon lange überfällig - ich begrüße daher jede Verbesserung im Sinne der Menschen. Wir werden den Gesetzesentwurf eingehend überprüfen, denn: Immer mehr Menschen sind von der aktuellen Teuerungswelle betroffen. Es ist daher umso wichtiger, dass die Lücken in der neuen Sozialhilfe geschlossen werden, damit sie wieder ein wirkungsvolles Instrument der Armutsvermeidung wird. Insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut muss angesichts der aktuellen Situation im Vordergrund stehen.“


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