Stadt Linz geht bei Quarantäne-Aus eigenen Weg
LINZ. Nach dem bundesweiten Ende der Quarantäne treten an dessen Stelle Verkehrsbeschränkungen. Die Stadt Linz geht als Arbeitgeber einen Sonderweg für ihre Mitarbeiter und stellt positiv getestete Mitarbeiter für die Dauer der Verkehrsbeschränkung dienstfrei.
Seit 1. August ist mit der neuen Corona-Verordnung der Bundesregierung die Quarantäne von einer Verkehrsbeschränkung abgelöst, die ohne Bescheid für positiv Getestete gilt. Die Stadt Linz reagierte in Abstimmung mit dem städtischen Krisenstab auf diesen Umstand und stellt ausnahmslos alle Mitarbeiter, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, vom Dienst frei. Dies gilt für die Dauer der Verkehrsbeschränkung. Mitarbeiter die keinerlei Symptome aufweisen und somit dienstfähig sind, werden zu Home-Office verpflichtet.
Dienstfreistellung, wenn Home-Office nicht möglich ist
Sollte Home-Office aufgrund des Aufgabengebietes nicht möglich sein, erfolgt eine Dienstfreistellung. Für die Bewohner und Mitarbeiter der städtischen Seniorenzentren bleiben weiterhin erhöhte Schutzmaßnahmen in Kraft. In den Einrichtungen werden ausnahmslos keine positiv getesteten Personen in der Pflege eingesetzt. Eine Arbeitsaufnahme ist frühestens mit dem Freitesten aus der Verkehrsbeschränkung möglich.
“Im Gegensatz zu bisher erhält der Magistrat für diese freiwilligen Freistellungen im Übrigen keinen Kostenersatz mehr“, informiert Bürgermeister Klaus Luger, der er als Bezirkshauptmann auch dem Krisenstab der Landeshauptstadt vorsteht.
Die wichtigsten Infos zu der ab 1. August 2022 geltenden Verkehrsbeschränkung
Verkehrsbeschränkung bedeutet, dass man trotz Corona-Infektion den Wohnort verlassen darf, aber durchgehend eine FFP2-Maske tragen muss (ausgenommen im Freien bei einem Abstand von mehr als zwei Metern von anderen Personen). Zudem dürfen bestimmte Orte nicht betreten werden (zum Beispiel Krankenhaus, Altersheim), ausgenommen man arbeitet dort.
Die Verkehrsbeschränkung beginnt, sobald ein positives Testergebnis vorliegt, egal ob PCR- oder Antigen-Test („Wohnzimmertest“).
Die Verkehrsbeschränkung endet
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automatisch nach zehn Tagen
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nach Freitestung durch PCR-Test (frühestens nach fünf Tagen)
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nach negativem PCR-Test, der binnen 48 Stunden nach einem positiven Anti-Gen-Test durchgeführt wirdDie Verkehrsbeschränkung ist eigenverantwortlich zu beachten, es gibt keinen Bescheid mehr. Mehr Informationen sind unter www.linz.at/coronavirus zu finden
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