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Wirbel um Verweis aus Linzer Bad aufgrund der Kleidung (Update 05.07, 14.15 Uhr)

Anna Fessler, 04.07.2023 16:54

LINZ. Ein Bademeister in einem Linzer Schwimmbad soll laut der Organisation SOS-Menschenrechte eine Frau aus Somalia aus dem Hallenbad verwiesen haben, weil sie ein Kopftuch trug. Die Linz AG dementiert den Vorfall in dieser Form, es habe sich völlig anders zugetragen.

Weit auseinander gehen die Berichte über einen Vorfall in einem Linzer Bad - auch darüber, ob es sich um ein Freibad oder ein Hallenbad handelte. (Foto: Edda Dupree/stock.adobe.com)

Ende Juni hat eine Frau aus Somalia als ehrenamtliche Schulassistentin eine Volksschulklasse in das Linzer Schörgenhub-Bad begleitet. Dabei trug die Frau Straßenkleidung und ein Kopftuch, da sie nicht beabsichtigte ins Wasser zu gehen. Zwei weitere Pädagoginnen in Straßenkleidung waren ebenfalls anwesend. Über den weiteren Verlauf gehen die Berichte von SOS Menschenrechte und der Linz AG auseinander.

SOS Menschenrechte berichtet von Verweis aufgrund des Kopftuchs

SOS Menschenrechte schildert den Vorfall so: der Bademeister habe die junge Frau mit den Worten „Was will denn die da hier?“ und mit Verweis auf die Kleiderordnung aufgefordert, das Bad zu verlassen. Anwesend waren auch zwei österreichische Lehrerinnen – die, wie die Schulassistentin – ein Sommerkleid aus Baumwolle trugen. Diese wurden im Gegensatz zu der Frau aus Somalia jedoch nicht aufgefordert, das Bad zu verlassen. Vom Bademeister sei auch der Kommentar „Erklärt es ihr auf Englisch oder in irgendeiner anderen Sprache“ gefallen. Nach längerer Diskussion habe die Frau schließlich aufgegeben und völlig aufgelöst das Bad verlassen – unter Beifall der Badegäste.

Vorfall wurde an ZARA gemeldet

Der Vorfall habe auch in der Volksschulklasse Spuren hinterlassen, so Elke Aigner, Geschäftsführerin von SOS Menschenrechte. Die beiden österreichischen Pädagoginnen hätten den Kindern erklären müssen, warum die Schulassistentin das Bad verlassen musste. Die Erstklässler – viele davon mit Migrationshintergrund – hätten Fragen wie „Darf der Bademeister meine Mutter auch rausschmeißen?“ gestellt.

Der gemeinnützige Verein sieht hier eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft und Religion gegeben und hat den Vorfall an die Organisation ZARA - für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit gemeldet. Dort erhalten Betroffene Beratung und werden gegebenenfalls bei rechtlichen Schritten gegen Diskriminierung unterstützt. Zudem hat sich SOS Menschenrechte in einem Schreiben an den Generaldirektor der Linz AG Erich Haider und an den Linzer Bürgermeister Klaus Luger gewendet.

LINZ AG: Verweis erfolgte im Hallenbad aufgrund von Straßenkleidung

Die Linz AG nimmt in einer Aussendung Stellung zu dem Vorfall. Dieser habe sich nach Überprüfung und Rücksprachen mit dem Bäderpersonal im Hallenbad der Erlebnisoase Schörgenhub ereignet. „Beanstandet wurde auch nicht das Kopftuch. Anlass für den Hinweis auf die Badebekleidungsregel und das anschließende Ersuchen, den Schwimmbereich zu verlassen, war das Tragen einer eindeutigen Straßenkleidung.“, so eine Sprecherin der Linz AG.

In der Badeordnung der Linz AG Bäder ist folgendes festgehalten: „Die Gäste haben die Anlagen in üblicher Badebekleidung (Badehose, Badeshorts, ein- oder mehrteiliger Schwimm- bzw. Badeanzug, Monokini, Bikini, Tankini, Burkini, Schwimmwindel für Babys und Kleinkinder u. Ä.) aus dem entsprechenden Material (keine Baumwolle!) zu benutzen.“

„Sportliche Bekleidung“ in Ausnahmefällen erlaubt

Im Fall von Begleitpersonen, die sich ausschließlich am Beckenrand aufhalten, sei auch eine sportliche Bekleidung wie eine Sporthose oder Shorts und T-Shirt ausnahmsweise erlaubt. Die genannten Regeln für die Benutzung der Anlagen würden für alle Badegäste, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft gelten. Gleichbehandlung und Antidiskriminierung würden zu den obersten Werten im Unternehmen zählen, die LINZ AG nehme diesbezügliche Vorwürfe daher sehr ernst.

Die Schulklasse habe nach dem Vorfall beschlossen, das Schörgenhub-Bad nicht mehr zu besuchen, sagt SOS Menschenrechte.

*Anm.d.Red.: In einer früheren Version des Artikels war die Rede von einem Vorfall im Freibad – SOS Menschenrechte hat mittlerweile klargestellt, dass sich der Vorfall im Hallenbad zugetragen hat, was auch die Linz AG bestätigt. Der Artikel wurde zudem um Informationen zum genauen Hergang von SOS Menschenrechte ergänzt.


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dominik r.
dominik r.
05.07.2023 20:20

An Berthold B

Dei Argument mit das sie das in ihrem Heimatland nicht machen darf ist Blödsinn. Du willst doch die Zustände in Österreich nicht nutzen Somlia vergleichen oder? Nur weil sie in anderen Länder nicht viel auf Menschrechte geben heisst das nicht dass wir das auch tun sollten.

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dominik r.
dominik r.
05.07.2023 20:20

An Berthold B

Dei Argument mit das sie das in ihrem Heimatland nicht machen darf ist Blödsinn. Du willst doch die Zustände in Österreich nicht nutzen Somlia vergleichen oder? Nur weil sie in anderen Länder nicht viel auf Menschrechte geben heisst das nicht dass wir das auch tun sollten.

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Berthold B.
Berthold B.
05.07.2023 13:19

Diskriminierung

Ohne jetzt diskriminierend oder hetzerisch zu wirken. Wie würde eine Frau von uns in so einer Situation in deren Heimatland behandelt?? Von uns verlangt man jedermann oder - frau gegenüber Rücksichtnahme. Wer nimmt Rücksicht auf uns?? In Frei - und Hallenbäder ist Straßenkleidung unerwünscht. Egal von wo die Person herkommt. Unsereiner muß sich in einem fremden Land auch anpassen und integrieren.

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Lisa  N.
Lisa N.
05.07.2023 05:10

Antidiskriminierung umsetzen

Antidiskriminierung als angegebener oberster Wert für das Unternehmen Linz AG bedeutet auch das Einschreiten von Mitarbeiter*innen wenn Badegäste rassistisch auf eine Person hetzen. Die Folgen einer solchen demütigenden Erfahrung für die junge Frau sind verheerend. Gleichbehandlung erfordert auch eine für muslimische Frauen äquivalent tragbare lange Kleidung zu den ansonsten erlaubten T shirts und Sporthosen für Begleitpersonen. Sonst sind diese besagten Werte inhaltsleer.