Förderungen: Unterstützungspaket für Vereine und Organisationen bis Jahresende verlängert
LINZ. Die Inflation trifft nicht nur Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch Kultur-, Sport- und Sozialvereine. Die Vereinsförderungen aus dem Antiteuerungspaket der Stadt Linz werden daher bis 2024 verlängert. Nun sind auch die inflationsbedingten Mehrkosten des Jahres 2023 förderfähig.
Gestiegene Energiepreise, Betriebskosten oder Lokalmieten sowie hohe Zusatzausgaben bei angestelltem Personal und Sachaufwand stellen auch für Vereine eine finanzielle Belastung dar. Mit der Verlängerung der Vereinsförderung aus dem „Antiteuerungspaket der Stadt Linz 2023“ bis Jahresende 2024 sollen nun die Kostensteigerungen abgefedert werden. 600.000 Euro Förderungen wurden bis Ende 2024 prolongiert.Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Linz haben, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, mit der Stadt Linz bereits aktiv zusammenarbeiten und eine Förderung für ihren laufenden Aufwand erhalten, können bis Ende des Jahres 2024 diese Hilfen beantragen.
„Dort wo Bundesmaßnahmen nicht greifen, da sie unzureichend sind, ist es besonders wichtig, dass die Stadt Pakete schnürt, um Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus beweist dieses Paket die gute Zusammenarbeit der vier Stadtregierungsparteien“, betont Bürgermeister Klaus Luger.
Förderung für laufenden Aufwand und Energiekosten
Das Antiteuerungspaket umfasst zwei Schwerpunkte: ein eigenes Förderpaket der Stadt Linz sowie die Energiekostenförderung aus dem kommunalen Investitionspaket, welche zur Hälfte vom Bund übernommen wird.
Im städtischen Paket zur „Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen für den laufenden Aufwand und Projekte“ sind Mehrkosten wie Personal-, Betriebs- und Finanzierungskosten förderbar, die sich im Jahresvergleich 2023 zu 2022 ergeben haben. Zudem können Vereine bei einem teuerungsbedingten Mehrbedarf im Zusammenhang mit wiederkehrenden Projekten ebenfalls um eine zusätzliche Förderung ansuchen. Eine Zusatzförderung von bis zu zehn Prozent des aktuellen Fördervolumens ist möglich.
Für die Unterstützung bei gestiegenen Energiekosten im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms werden die Jahresenergiekostenabrechnungen von 2021 zu 2023 als Bemessungsgrundlage herangezogen. Sollte für den Zeitraum 2021 zu 2022 bereits eine Energiekostenförderung gewährt worden sein, wird nur der Restbetrag gefördert.
Ansporn für das Superkulturjahr
Bisher wurden 63 Förderansuchen an die Stadt Linz gestellt, wobei rund 95 Prozent davon positiv abgewickelt und mit rund 190.000 Euro gefördert werden konnten. Außerdem wurden 39 Ansuchen zur „Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen für den laufenden Aufwand und Projekte“ in Höhe von 144.603 Euro genehmigt. Bei der Energiekostenförderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm waren es 20 Förderungen in der Höhe von 42.668 Euro.
„Die Verlängerung des Antiteuerungspaketes bringt der freien Kulturszene auch heuer eine deutliche Entlastung und mehr Planungssicherheit. Gerade im Superkulturjahr sind die zusätzlichen Fördermittel ein Ansporn für die lokale Kulturszene“, erwartet sich Kulturstadträtin Doris Lang-Mayerhofer nochmals einen deutlichen Zuwachs bei den Förderanträgen im heurigen Jahr.
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