Zwist um Marbacher Wählerverzeichnis: FPÖ bekommt in drei Fällen recht
MARBACH. In der Donaugemeinde ist zwischen SPÖ und FPÖ ein Streit um das Wählerverzeichnis für die kommenden Gemeinderatswahlen entbrannt. Zuletzt wandte sich die FPÖ an das Landesverwaltungsgericht. Es gab drei Einsprüchen statt.

Vor rund zwei Wochen ließ eine Presseaussendung des FP-Landesparteisekretärs Michael Schnedlitz die Wogen in Marbach hochgehen. Er warf der SPÖ versuchten Missbrauch mit Zweitwohnsitzern vor. „An mehreren Häusern in der Gemeinde sind gleich eine Handvoll Pflegekräfte gemeldet, einige davon waren das letzte Mal vor einem halben Jahr vor Ort“, kritisierte Schnedlitz damals. Daraufhin wandte sich ein von den Vorwürfen der FPÖ Betroffener mit einem offenen Brief zu Wort und wies die Anschuldigung, er sei ein Mitbeteiligter an einem vermuteten versuchten Wahlmissbrauch, deutlich zurück. Der Betroffene betonte, nicht gewusst zu haben, wie viele Personen bei ihm gemeldet seien und schrieb: „Die Administration der Pflegekräfte, also auch die Wohnsitz Ab- und Anmeldung, wird durch die [...“ in Marbach ansässige Agentur durchgeführt. Somit ergibt sich, dass die Anzahl gemeldeter Personen uns nicht bekannt ist.“ Die FPÖ wandte sich nun in diesem Fall an das Landesverwaltungsgericht, beeinspruchte fünf Personen und bekam in drei Fällen recht. „Wir haben bewusst nur in diesem einen Fall Einspruch erhoben, damit ein für alle Mal geklärt ist, wie in solchen Fällen vorgegangen werden soll. Es ist somit eindeutig geklärt, dass man nur wahlberechtigt ist, wenn man zum Stichtag der Erstellung des Wahlverzeichnisses auch seinen Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Marbach hat“, so der FP-Landeskammerrat und Spitzenkandidat der Marbacher Liste „Freiheitliche und Unabhängige“ Manfred Mitmasser. „Für uns ist dieses Thema damit abgeschlossen“, merkt er an.
Von Irrtümern
„Wir haben diese Personen übersehen und irrtümlich nicht aus der Evidenz genommen“, bestätigt SP-Ortschef Anton Gruber die Streichung dreier Personen aus dem Wahlverzeichnis, nachdem die Gemeindewahlbehörde bereits getagt hatte. Er betont aber, dass es sich dabei um Personen handle, die schon seit Langem keinen Kontakt mehr zur Gemeinde haben und deshalb auch nicht gewählt hätten.
Von Vernachlässigungen
„Hätten wir alle Fälle an das Landesverwaltungsgericht geschickt, wäre eine deutlich höhere Zahl an Streichungen aus dem Wahlverzeichnis erfolgt“, ist Mitmasser überzeugt. Denn seine Partei beeinspruchte ursprünglich 56 Personen bei der Gemeindewahlbehörde, bevor man sich in den fünf genannten Fällen an das Landesverwaltungsgericht wandte und in drei Fällen recht bekam. Diesen Befund lässt Gruber allerdings nicht gelten: „Da hätte Herr Mitmasser schon alle beeinspruchen müssen, wenn er dieser Ansicht ist. Da hat er seine Aufgabe vernachlässigt, das halte ich für schwach.“
Vom Meldegesetz
Die Pflegeagentur, die im Zuge des Zwistes in den Fokus der Aufmerksamkeit rückte, nahm mittlerweile via Facebook öffentlich Stellung. Dort betont der Betreiber, dass Betreuungspersonen laut Meldegesetz mit einem Nebenwohnsitz angemeldet werden müssen und die Aufnahme in die Wählerevidenz in der Folge verpflichtend sei. „Es ergeben sich immer wieder Situationen, wo vorübergehend mehr als zwei Betreuungspersonen an einer Adresse gemeldet sind. Nämlich zum Beispiel dann, wenn Betreuungspersonen krank sind und ein Ersatz angemeldet wird. Oder wenn Betreuungspersonen bei einem Kunden kündigen oder wechseln, dann können kurzfristig sogar zwischen vier bis fünf Personen angemeldet sein.“
Von Einigkeit
Einig sind sich Gruber und Mitmasser zumindest in einer Sache: Beide üben Kritik an der niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung. Denn anders als in den meisten anderen Bundesländern dürfen auch Nebenwohnsitzer an Kommunalwahlen teilnehmen. Allerdings müssen sie, wie Hauptwohnsitzer auch, in der Gemeinde verankert sein, denn das Gesetz spricht von einem „ordentlichen Wohnsitz“. Wer tatsächlich über einen ordentlichen Wohnsitz verfügt und damit wahlberechtigt ist, müssen die Bürgermeister entscheiden. Das vage Gesetz sorgte bereits bei den Landtagswahlen 2018 für zahlreiche Diskussionen.


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