Was 2016 mit sich bringt
Bezirk. Das neue Jahr bringt auch wieder Neuerungen mit sich. Ein Bericht über Müllgebühren, Ausweispflicht, Registrierkassen und Co

2016 zählt aufgrund des Schaltjahres 366 Tage und wurde als internationales Jahr der Kamele, Hülsenfrüchte und der Geographie sowie als Wissenschaftsjahr der Ozeane ausgerufen. Doch das aktuelle Jahr wird laut Weltgeschehen vielmehr das Jahr der Toleranz, der Flüchtlingskrise, erratischen Herrscher und der billigen Energie. Auch im Bezirk Melk ist das Jahr 2016 zudem von gesetzlichen Änderungen im Bereich Betrugsbekämpfung und Gleichberechtigung geprägt.
Ausweispflicht im Spital
Mit dem Jahreswechsel trat eine Regelung in Kraft, die verhindern soll, dass E-Cards missbraucht werden. Seit dem Jahreswechsel sind die Krankenanstalten verpflichtet, die Identität der Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu überprüfen. Geregelt ist dies in Sozialversicherungsgesetzen. In der Praxis heißt das, dass Patienten in den Krankenanstalten zur e-card auch einen Lichtbildausweis wie etwa Führerschein oder Reisepass vorlegen müssen. Bei Patienten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss die Identität weiterhin nur im Zweifelsfall geprüft werden.
Registrierkassenpflicht
Neu ist auch seit Jahresbeginn die Registrierkassenpflicht für alle Unternehmer ab einem Umsatz von 15.000 Euro oder einem Barumsatz von mehr als 7500 Euro. Für jedes Unternehmen besteht dabei die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Wie viele Unternehmer im Bezirk Melk davon betroffen sind, kann laut WKO-Bezirksstellenleiter Andreas Nunzer noch absolut nicht gesagt werden. „Da die Umsatzgrenze von 15.000 Euro sehr niedrig angesetzt ist, wird es aber sicherlich sehr, sehr viele Unternehmer auch im Bezirk Melk betreffen“, so Nunzer, der die Anschaffungskosten der Registrierkassen branchenabhängig zwischen 600 und 10.000 Euro sieht.
Barrierefreiheit ab 1. Jänner
Mit 1. Jänner trat ebenso das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in Kraft. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Barrierefrei bedeutet unter anderem ein schwellenloser Zugang der Geschäftsräume. Ist dies nicht möglich, muss die Türschwelle unter zwei Zentimeter gehalten werden, damit sie mit einem Rollstuhl gut überrollbar ist. Wer für den Zugang eine fixe Rampe benötigt, muss dabei ein geringes Gefälle von sechs Prozent, beidseitig angebrachte Handläufe und eine Durchgangsbreite von 120 Zentimeter beachten. Für Tourismusbetriebe gibt es zusätzliche Bestimmungen. Ob man unter anderem verpflichtet ist, eine sprechende Speisekarte für blinde und sehbehinderte Gäste anzubieten, informiert die zuständige Wirtschaftskammer. Wer sich an die neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht hält und dadurch bewirkt, dass sich eine Person dadurch diskriminiert fühlt, muss mit einem Schlichtungsverfahren rechnen. Wenn keine Lösung gefunden wird, geht es weiter vor Gericht. Die Höhe einer möglichen Strafe legt sodann der Richter fest.
Ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung soll mit dem Aufheben des Adoptionsverbots für Homosexuelle erzielt werden.
Müllgebühren gleichbleibend
Gute Nachrichten gibt es für die heimischen Geldbörsen: die Müllgebühren bleiben 2016 im Bezirk Melk (76.000 Einwohner) unverändert niedrig. Trotz Indexerhöhungen bei den Löhnen, Transporten und Verbrennungskosten bleibt die Müllgebühr auch 2016 unverändert. „Die Restmüllgebühr wurde seit 2004 nicht erhöht“, so Obmann Bürgermeister Martin Leonhardsberger. Dies ist nur möglich, wenn bei diversen Ausgaben gespart wird. „Nur wer seine Ausgaben kennt und sparsam damit umgeht, wird erfolgreich sein. Wir haben eine sehr sparsame und kosteneffiziente Verwaltung und eine Wiederverwertungsquote von über 70 Prozent. Trotzdem sind wir auch in Zukunft gefordert, dieses Niveau zu halten“, informiert Leonhardsberger.
Grundsätzlich soll aufgrund von Erhöhung des Kindergeldes, der Senkung der Lohnsteuer und der Verdoppelung des Kinderfreibetrages mehr Geld im Portemonnaie bleiben. Teurer hingegen wird die Jahresvignette, die in diesem Jahr in der Farbe „Mandarin-Orange“ die Windschutzscheiben der Autos ziert.
Für die Jahresvignette sind heuer 1,30 Euro mehr, sprich 85,70 Euro zu zahlen. Apropos Autofahren: für alle, die heuer den Führerschein machen, gibt es voraussichtlich ab März neue Führerscheinfragen. Ebenso tiefer ins Geldbörsl muss man bei der Rezeptgebühr greifen. Diese wurde von 5,55 Euro auf 5,70 Euro angehoben.


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