Im Schnitt sterben täglich fünf Wildtiere auf den Straßen des Bezirks
Im Herbst kommt es vermehrt zu Unfällen zwischen Autofahrern und Wildtieren. Tips bat daher Bezirksjägermeister Bernhard Egger zum Gespräch.

Die späte Morgendämmerung und die frühe Abenddämmerung in den Herbst- und Wintermonaten führen zu häufigeren Aufeinandertreffen zwischen Wild und Mensch. Für Autofahrer steigt das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden. „Das Wild ist dämmerungs- und nachtaktiv. Im Herbst wird der Lebensraum für die Tiere kleiner, da es kaum mehr Feldfrüchte gibt, die dem Wild als Unterschlupf, in der Jägersprache spricht man von Einstand, dienen. Das führt dazu, dass das Wild vermehrt unterwegs ist, um sich neue Einstände zu suchen“, erklärt Bezirksjägermeister Bernhard Egger. Pro Jahr kommen im Bezirk Melk im Schnitt rund 900 Stück Schalenwild, dazu zählen etwa Rehe und Wildschweine, im Straßenverkehr ums Leben. Berücksichtigt man auch anderes Wild, etwa Hasen und Füchse, gibt es pro Jahr im Bezirk rund 1600 tierische Verkehrstote. „Viele Wildunfälle werden nicht gemeldet, daher dürfte die Dunkelziffer noch höher sein“, berichtet Egger und betont: „Hochgerechnet bedeuten diese Zahlen, dass allein im Bezirk durchschnittlich täglich fünf Wildtiere durch Verkehrsunfälle sterben.“
Meldepflicht
Wildunfälle müssen der Polizei oder der Jägerschaft gemeldet werden. „Eine Meldung ist wichtig, um unnötiges Tierleid zu verhindern. Oft sind die Tiere nach einem Unfall nicht sofort tot und können vielleicht sogar noch verletzt flüchten. Wird der Jäger nicht verständigt, kann es sein, dass das Tier Stunden oder Tage später qualvoll verendet. Wir Jäger machen den Autofahrern keine Vorwürfe, denn Wildunfälle können jedem passieren“, so Egger, dem selbst auch schon ein Reh unverhofft vor das Auto gesprungen ist. Bei einer Meldung sollten immer genaue Ortsangaben gemacht werden, um die Suche nach dem vermeintlich verletzten Wild für den Jäger zu vereinfachen. „Niemals darf man das verletzte Wild berühren oder mitnehmen, denn ein solches könnte unter Umständen noch sehr wehrhaft sein“, betont der Bezirksjägermeister. In den Handel dürfen die im Straßenverkehr getöteten Tiere nicht mehr gebracht werden.
Prävention
Auch wenn es bei Wildunfällen nur in seltenen Fällen zu Personenschäden kommt, können erhebliche Sachschäden am Fahrzeug entstehen, die von einer Haftpflichtversicherung im Normalfall nicht bezahlt werden. Mit sogenannten Wildwarnern – montierte Reflektoren, die das Licht der Autoscheinwerfer reflektieren – soll das Wild von den Straßen ferngehalten werden. „Diese helfen nur bedingt, da sie nur nachts ihren Zweck erfüllen können. Ich kann nur an die Autofahrer appellieren vorausschauend und vorsichtig zu fahren, damit es zu möglichst wenig Zusammenstößen kommt“, hält der Bezirksjägermeister abschließend fest.


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