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Am Montag, 15. April, endet die situative Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet aber auch, dass bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen dennoch Winterreifen am Auto sein müssen.
 

Foto: ÖAMTC
Foto: ÖAMTC

„Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro“, informiert ÖAMTC-Stützpunktleiter Gerhard Prantner. „Und weil gerade der April oft macht, was er will, ist der Blick aus dem Fenster und in den Wetterbericht wichtiger als das Datum auf dem Kalender.“ Notfalls müsse das Auto stehen bleiben, wenn bereits umgesteckt wurde. 

Unfall mit Sommerreifen bringt Probleme mit Versicherung mit sich

Sind Verkehrsteilnehmer nach dem 15. April bei Schneefall mit Sommerreifen unterwegs, kann das bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung mit sich bringen. „Denn die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker - es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht zahlt“, sagt der ÖAMTC-Stützpunktleiter.

Keine Sommerreifenpflicht, dennoch Sommerreifen wichtig

Eine Sommerreifenpflicht gibt es übrigens nicht. Dennoch sollte mit dem Umstecken nicht zu lange gewartet werden. „Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Das kann zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen“, erklärt Prantner. „Gerade für die Übergangszeit empfiehlt der Mobilitätsclub daher, speziell bei längeren Fahrten Wetter- und Fahrbahnverhältnisse vorab zu checken – und das unabhängig vom Stichtag 15. April.“


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