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BEZIRK. Verunsicherung, Ärger, Unverständnis und Wut sind Zutaten des Stimmungscocktails im heurigen Wahljahr. Das Hickhack um die Bundespräsidentschaft sorgt bei vielen Menschen für Unmut aber auch Besorgnis. Tips sprach mit dem Wahlleiter und Bürgermeister der Gemeinde Michaelnbach Martin Dammayr worauf es bei Wahlen ankommt.

Am 4. Dezember geht es erneut zur Wahlurne.
Am 4. Dezember geht es erneut zur Wahlurne.

Eigentlich ist es ganz einfach. Man geht am Wahltag zum zugeteilten Wahllokal, macht ein Kreuzerl beim gewünschten Kandidaten und kann sich anschließend wieder um die weitere Sonntagsgestaltung kümmern. Dennoch sind viele Menschen nach der Anfechtung und Aufhebung der Bundespräsidentenwahl skeptisch. „Die Leute sind verunsichert, weil es Formalfehler gab. Jetzt sind Gerüchte aufgekommen, als wären die Stimmen nicht sicher. Dabei wurden ja keine Wahlfälschungen festgestellt“, erklärt Martin Dammayr. Es sei alles streng geregelt. Die Wahlbeteiligten haben sich strikt an einen mehrseitigen Leitfaden zu halten. Darin wird beispielsweise auch festgeschrieben, dass vor dem Auszählen die Wahlurne noch einmal umgedreht wird, damit sich die Zettel vermischen und das Wahlgeheimnis bestmöglich gewahrt bleibt.Vor dem Aufmachen der Kuverts werden diese zudem gezählt, damit die Zahl mit den Wählern übereinstimmt.

„Ich sehe keine Möglichkeit für Fehler, denn die Parteien kontrollieren sich gegenseitig. Es sind über 30 Leute für die Durchführung von Wahlen notwendig. In der Regel sind es Leute aus den Gemeinderatsfraktionen, die ihren Dienst für die Allgemeinheit leisten“, so Dammayr, der auch mit Falschinformationen aufräumen möchte. So hält sich das Gerücht hartnäckig, dass die Wahlkommission für ihre Arbeit viel Geld bekomme und trotzdem nicht gut arbeite. „Die Kommission sind meist Mitarbeiter der Gemeinden, die das ganze Jahr über mit vertraulichen Informationen konfrontiert sind. Warum sollte dies nun bei Wahlen anders sein?“, so Dammayr. Natürlich gäbe es auch kein Geld dafür. Auch von „geschobenen Partien“ sei manchmal die Rede, sagt Dammayr, der sich das Brodeln der Gerüchteküche so erklärt: „Viele kennen die Grundsätze nicht. Deshalb entstehen viele Unsicherheiten. Manche glauben, die Kommission sperrt sich ein und würfelt sich das Ergebnis aus“. Er ist als Wahlleiter dafür zuständig, dass die Wahl vertraulich und der Demokratie würdig abläuft.

„Man ist unabhängig vom Ergebnis darauf bedacht, dass möglichst viele Leute vom Wahlrecht Gebrauch machen, weil das Ergebnis dann auf einer breiten Willensbildung basiert. Mit dem Wahlrecht ist auch eine Pflicht verbunden. Es ist für die Bürger als eine Pflicht zu sehen, dass die Errungenschaft der Wahl geschützt bleibt“, meint Martin Dammayr, der auch schon so manches im Wahllokal erlebt hat: „Manche müssen ihren politischen Unmut lautstark kundtun“. Auch künstlerische Betätigungen oder schriftliche Kritik auf dem Wahlzettel kämen vor, seien aber die Ausnahme. Wenn zusätzlich ein Kreuz gemacht wurde, entscheidet die Wahlkommission ob der Wählerwille klar erkennbar war. Aber meist sei es so, meint Dammayr: „entweder wird kommentiert oder ein Kreuz gemacht“.

WAHLLEXIKON

Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten sind in ein Wählerregister einzutragen. Die Gemeinde stellt fest, wer an einem bestimmten Stichtag in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und das Alter erreicht hat. Ebenso wird geprüft, ob Ausschließungsgründe für die Wahl (mehrjährige Freiheitsstrafe) vorliegen.

Wahlbehörde

Die Wahlbehörde ist für die Durchführung der Wahl zuständig. Diese setzt sich aus Parteienvertretern zusammen. Die Anzahl je Partei richtet sich nach dem Wahlergebnis der letzten National- oder Landtagswahl. Die Mitglieder machen diese Tätigkeit ohne Bezahlung oder Entschädigung.

Wahlsprengel

Die Wahlbehörde unterteilt das Gemeindegebiet bei Bedarf in mehrere Sprengel, damit die Anzahl der Wähler einen reibungslosen Ablauf ermöglicht.

Verbotszone

Rund um die Wahllokale ist ein Bereich (ca. 20 Meter) festzulegen, an dem am Wahltag keine Wahlwerbung erlaubt ist, insbesondere Ansprachen an die Wähler, Verteilung von Wahlaufrufen und Stimmzetteln. Auch das Tragen von Waffen jeder Art ist verboten und wird bei Nichtbeachtung bestraft.


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