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Einsprüche gegen Wohnungen im Schutzgebiet abgelehnt

Silke Kreilmayr, 01.04.2015 09:00

Neuhofen. 44 Wohnungen plant die Lawog, wie berichtet, in einer Hochwasser-Gefahrenzone in Neuhofen an der Krems. Neben der positiven Baubewilligung ist kürzlich auch ein positiver Wasserrechtsbescheid ausgestellt worden. 

So hat das Grundstück beim Hochwasser 2002 ausgesehen. Foto: Neubauer
So hat das Grundstück beim Hochwasser 2002 ausgesehen. Foto: Neubauer
Wie berichtet, wehrt sich Anrainerin Christine Neubauer gegen das Bauvorhaben: „Es ist unvernünftig und gefährlich, in einem 30-jährlichen Hochwasserabflussgebiet, eingekesselt zwischen Krems und Mühlbach, Wohnungen zu bauen. Auch wenn bauliche Vorkehrungen getroffen werden.“ Sie hat um Parteienstellung in dem Verfahren angesucht, diese wurde jedoch im Gemeinderat letzte Woche von der Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt. „Es ist einfach so, dass der Anrainerin rechtlich hier keine Parteienstellung zugesprochen werden muss, da sie nicht nahe genug am betroffenen Grundstück wohnt“, erklärt Amtsleiterin Sonja Emrich. Auch die Einwendungen einer weiteren Anrainerin, die sehr wohl Parteienstellung genießt, wurden abgelehnt. „Damit steht einem Baubeginn von Seiten der Gemeinde aus rechtlicher Sicht nichts mehr im Wege“, sagt Emrich. 

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