Zu wenig Naturschutz: EU-Verfahren gegen Hohe Tauern

Johanna  Pauls Gastautor Johanna Pauls, 14.07.2023 19:00 Uhr

Die EU-Kommission sieht in die Naturschutz-Richtlinien in Österreichs größtem Nationalpark als nicht ausreichend an und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Mit 1,8 Quadratkilometern ist der Nationalpark Hohe Tauern der größte in ganz Österreich. In der geschützten Hochgebirgslandschaft versammeln sich 15.000 heimische Tierarten von Adlern, Wildkatzen bis hin zu Zauneidechsen. So sind in dem 1971 geschaffenen Schutzraum laut Website heute etwa auch Tierarten beheimatet, die zu Beginn des letzten Jahrhunderts noch in einem Großteil Europas als ausgerottet galten. 

Naturschutz-Richtlinien nicht eingehalten

Nun gab die EU-Kommission bekannt, dass sie die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie in dem Gebiet nicht als ordnungsgemäß umgesetzt sieht und fordert Maßnahmen zur Verbesserung. 

Laut Mitteilung gäbe es „...fundierte Belege dafür, dass sich der Zustand der natürlichen (auch der prioritären) Lebensräume in den letzten Jahren erheblich verschlechtert hat“. Zudem seien die notwendige Überprüfung von Plänen und Projekten, die in Zusammenhang mit dem Park stehen, bisher nicht, wie in den Bestimmungen vorgesehen, in nationales Recht übertragen worden, so die Kommission. 

Zwei Monate Behebungsfrist

Auf die angeführten Mängel muss nun innerhalb von zwei Monaten reagiert, beziehungsweise diese von österreichischer Seite behoben werden. Sollte dies nicht geschehen, ist „eine mit Gründen versehene Stellungnahme“ an das Land zu erwarten, was in etwa einem Vertragsverletzungsverfahren gleichkäme. 

2001 hatte die Weltnaturschutzorganisation dem Gebiet zum ersten Mal die Anerkennung als Nationalpark der „Kategorie zwei“ verliehen. Hohe Tauern gilt seitdem offiziell als Schutzgebiet, in dem „große ökologische Prozesse, zusammen mit den Spezies und Ökosystemen, die für die Gegend charakteristisch sind“ geschützt werden sollen. 

 

 

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