Verjährung: Strafanzeige gegen Schauspieler Gérard Depardieu abgewiesen
FRANKREICH. Die Pariser Staatsanwaltschaft wies nun eine Strafanzeige gegen den bekannten französischen Schauspieler Gérard Depardieu ab. Als Grund wird Verjährung angegeben.
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen den französischen Schauspiel-Star Gérard Depardieu ist abgewiesen worden, wie unter anderem „Variety“ und „Le Monde“ berichten.
Demnach habe die Pariser Staatsanwaltschaft die Schauspielerin Hélène Darras bereits am 29. Dezember 2023 darüber informiert, dass ihre am 10. September letzten Jahres eingereichte Anzeige gegen Depardieu wegen Verjährung nicht weiterverfolgt werde. Darras hatte Depardieu vorgeworfen, sie 2007 am Set des Films „Disco“ begrapscht zu haben.
Die Vorwürfe waren durch einen im Dezember 2023 im französischen Fernsehen ausgestrahlten Dokumentarfilm publik geworden, der unter anderem zeigt, wie Depardieu anzügliche und sexistische Kommentare während einer Drehreise in Nordkorea macht. In Frankreich löste das große Empörung und eine landesweite Debatte aus.
Depardieu bestreitet jegliches Fehlverhalten in diesem und anderen Fällen und wurde im Zusammenhang mit keinem der gegen ihn von insgesamt 13 Frauen erhobenen Vorwürfe verurteilt.
Öffentliche Unterstützung für Gérard Depardieu
In Frankreich war in den vergangenen Wochen ein regelrechter Kulturkampf um die Vorwürfe gegen die nationale Schauspiel-Ikone entbrannt. So beabsichtige etwa die französische Kulturministerin Rima Abdul Malak (44), Depardieu die Mitgliedschaft in der Ehrenlegion zu entziehen. Präsident Emmanuel Macron (46) hatte sich hingegen auf die Seite des Darstellers gestellt und die Unschuldsvermutung betont. Malak wurde inzwischen durch Amtsnachfolgerin Rachida Dati (58) ersetzt.
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