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ÖSTERREICH. Die Vogelgrippe ist zurück und sorgt für alarmierende Entwicklungen in Oberösterreich: Erster Fall in einem Geflügelbetrieb in Braunau bestätigt, Wildvögel bereits betroffen. Eine Sperrzone wird verhängt, Biosicherheitsmaßnahmen verschärft. Die Behörden sind wachsam, während sich das Virus rasch verbreitet und die Geflügelbestände des Landes bedroht.

Die Früherkennung ist in dieser Situation von entscheidender Bedeutung (Foto: stock.adobe.com/panyawat)

Die gefürchtete Vogelgrippe, auch als Geflügelpest oder hochpathogene Aviäre Influenza bekannt, hat Österreich erneut erreicht. In einem Geflügelbetrieb in Braunau (Oberösterreich) wurde der erste Fall dieser Tierseuche bestätigt. Bereits in den Wochen zuvor wurden in verschiedenen Regionen Österreichs Nachweise des Virus bei Wildvögeln erbracht. Besonders besorgniserregend: Ein Kleinbetrieb war ebenfalls betroffen, was zeigt, dass das Virus nicht nur in der freien Natur, sondern auch bereits in landwirtschaftlichen Strukturen Fuß gefasst hat.

Sperrzone in Braunau verhängt

Angesichts der aktuellen Situation wurde im Bezirk Braunau sofort reagiert. Nach den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen trat eine sogenannte „Sperrzone“ in Kraft. Ab sofort dürfen Geflügel sowie deren Erzeugnisse, wie Fleisch und Eier, die Sperrzone nicht mehr verlassen. Diese Maßnahme soll eine weitere Verbreitung der Vogelgrippe verhindern und die Bestände schützen. Das Gesundheitsministerium hat hierzu eine Novelle der Geflügelpest-Verordnung erlassen, die am Dienstag, den 22. Oktober 2024, in Kraft tritt.

Strikte Biosicherheitsmaßnahmen

Geflügelhalter:innen sind nun mehr denn je dazu aufgerufen, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Wildvögel, die das Virus in sich tragen, stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie das Virus über Kot oder direkten Kontakt auf Hausgeflügel übertragen können. Besonders Hühner und Puten sind hochgradig anfällig und erkranken in der Regel tödlich, wenn sie mit dem Erreger infiziert werden. Biosicherheitsmaßnahmen, wie das Verhindern von Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel, sind daher unerlässlich.

Bei auffälligen Symptomen in den Beständen, wie plötzlichen Todesfällen oder Krankheitssymptomen, sollten Tierhalter:innen umgehend eine tierärztliche Untersuchung veranlassen. Wichtig zu wissen: Jede Form der Geflügelhaltung, sei sie noch so klein, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. So kann im Verdachtsfall schnell und effektiv gehandelt werden.

Gefährdung für Menschen?

Während die hochpathogene Aviäre Influenza für Vögel verheerende Folgen haben kann, ist die Gefahr für den Menschen in Europa derzeit als gering einzustufen. Bislang gab es im Rahmen des aktuellen Seuchengeschehens keine nachgewiesenen Infektionen bei Menschen. Dennoch wird das Risiko durch die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) regelmäßig evaluiert. Dabei spielen nicht nur die Seuchenlage in Österreich, sondern auch in den benachbarten Staaten sowie klimatische Bedingungen und die Routen der Zugvögel eine Rolle.

Meldung tot aufgefundener Wildvögel

Die Früherkennung ist in dieser Situation von entscheidender Bedeutung. Tot aufgefundene Wasservögel oder Greifvögel sollten umgehend bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Diese Tiere dürfen nicht berührt und sollten am Fundort verbleiben, bis sie von Fachkräften geborgen werden.


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