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Steigende Kosten und neue Regeln: Das ändert sich 2025 für Autofahrer

Tips Logo Thomas Leitner, 13.12.2024 08:57

ÖSTERREICH. Neue Regelungen und Förderungen ab 2025: Was sich für Autofahrer ändert Ab 2025 treten zahlreiche Neuerungen für den motorisierten Verkehr in Kraft. Von steigenden Treibstoffpreisen durch die CO₂-Bepreisung über Anpassungen beim Kilometergeld bis hin zu strengeren Emissionsvorgaben – hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Das ändert sich für Autofahrer ab 2025 (Foto: stock.adobe.com/Graphicroyalty)
Das ändert sich für Autofahrer ab 2025 (Foto: stock.adobe.com/Graphicroyalty)

Auch im kommenden Jahr steigen die Kosten für Auto- und Motorradfahren. Der ARBÖ informiert über die wichtigsten Neuerungen für den motorisierten Individualverkehr, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten.

CO₂-Bepreisung: Treibstoff wird teurer

Die CO₂-Bepreisung erhöht sich auf 55 Euro pro Tonne, wodurch Diesel und Benzin teurer werden. Konkret steigt der Preis für einen Liter Diesel um etwa 3 Cent, Eurosuper 95 wird um rund 2 Cent teurer.

Kilometergeld: Einheitliche Anpassung

Das amtliche Kilometergeld wird vereinheitlicht: Ab Jänner 2025 beträgt der Satz für Pkw, Motorräder und Fahrräder 50 Cent pro Kilometer. Zudem wird der Betrag für Mitfahrende von 5 auf 15 Cent erhöht, um Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Für Fahrräder steigt die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr. Unverändert bleibt die steuerliche Geltendmachung von maximal 30.000 Kilometern pro Veranlagungsjahr für Kraftfahrzeuge.

Autobahnvignette: Über 100 Euro für die Jahresvignette

Nach der 2024 ausgesetzten Anpassung wurden die Preise der Autobahnvignetten um 7,7 Prozent erhöht. Die Jahresvignette für Pkw kostet damit erstmals über 100 Euro.

Neue Tarife 2025 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

  • 1-Tages-Vignette: 9,30 Euro (nur digital erhältlich)
  • 10-Tages-Vignette: 12,40 Euro
  • 2-Monats-Vignette: 31,10 Euro
  • Jahresvignette: 103,80 Euro

Neue Tarife 2025 für Motorräder (einspurige Kfz):

  • 1-Tages-Vignette: 3,70 Euro (nur digital erhältlich)
  • 10-Tages-Vignette: 4,90 Euro
  • 2-Monats-Vignette: 12,40 Euro
  • Jahresvignette: 41,50 Euro

Vignetten: Seegrün für 2025

Alle Vignetten – mit Ausnahme der 1-Tages-Vignette – sind ab sofort in der neuen Farbe Seegrün als Klebevariante erhältlich. Die Jahresvignette für 2025 gilt seit dem 1. Dezember 2024 und bleibt bis einschließlich 31. Januar 2026 gültig.

Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Privatpersonen profitieren weiterhin von attraktiven Förderungen beim Kauf von Elektrofahrzeugen:

5.000 Euro für den Erwerb eines E-Autos (Förderung bis 31. Mai 2025).

2.300 Euro für die Anschaffung eines E-Motorrads. Auch private Ladeinfrastrukturen werden bezuschusst: Bis zu 600 Euro für Wallboxen oder Ladekabel und bis zu 1.800 Euro für Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern. Anträge können ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden. Die Einreichfrist endet spätestens am 31. Mai 2025, abhängig von verfügbaren Budgetmitteln.

Abgasklasse Euro 5+ für Motorräder

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Motorräder neu verkauft oder zugelassen werden, die die Abgasklasse Euro 5+ erfüllen. Eine Ausnahme gibt es für bis zu 10 Prozent pro Modell oder maximal 100 Stück pro Modell, die weiterhin mit Euro 5 zugelassen werden dürfen. Diese Motorräder können bis Ende 2026 verkauft werden.

Sachbezug: Strengere CO₂-Grenzwerte

Die Berechnung des Sachbezugs für Fahrzeuge wird ab Januar 2025 angepasst:

  • 1,5 Prozent Sachbezug (max. 720 Euro/Monat): Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß bis 126 g/km (statt bisher 129 g/km).
  • 2 Prozent Sachbezug (max. 960 Euro/Monat): Fahrzeuge mit höheren Emissionswerten. Elektro- und Wasserstofffahrzeuge bleiben weiterhin vom Sachbezug befreit.

Neue CO₂-Grenzwerte für die Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) bei Pkw lautet ab 2025: (CO₂-Emissionswert in g/km – 94 g) : 5 = Steuersatz Der Malus-Grenzwert bleibt bei 155 g CO₂/km. Fahrzeuge mit einem höheren Ausstoß zahlen 80 Euro zusätzlich je überschreitendem Gramm.

Für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 gilt ab 2025: (CO₂-Emissionen in g/km – 147 g) : 5 = Steuersatz Auch hier sinkt der Malus-Grenzwert, von 218 auf 208 g CO₂/km. Der Malus-Betrag von 80 Euro je überschreitendem Gramm bleibt bestehen.

In beiden Fällen wird die Steuer durch einen Abzug von 350 Euro reduziert, wobei ein Höchststeuersatz von 80 Prozent gilt.


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24.01.2025 12:25

Kein Auto mehr

Die Kosten steigen immer , man muss schauen wie man da günstiger aussteigen kann. Noch wohnen wir in der Stadt, da geht es auch ohne Auto. Wir haben eines weil wir oft aufs Land müssen. Gegen Ende des Jahres ziehen wir in ein Haus am Land. Da werde ich mir erst ein zweites Auto mieten und dann entscheiden ob es ein zweites Auto braucht. Wahrscheinlich schon aber ein E-Auto weil wir es in der Garage laden können. Davor miete ich einen Verbrenner für ein halbes Jahr mit KIA Flex, dann ist die Ladestation erst fertig. Am Land ist es halt besser was Parken/Laden anbelangt. Dafür braucht man halt oft das Auto weil es schlecht ausgebaute öffentliche Verkehrsmittel gibt. Wenn man dann Kinder hat oder beide in die Arbeit müssen, ist ein Auto oft zu wenig.