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Lebenslange Haft: Britischer Rapper verurteilt

Tips Logo Niklas Killinger, 27.01.2026 16:42

LONDON. Der britische Rapper DigDat ist am 27. Jänner am Zentralen Strafgerichtshof in London zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vor einer möglichen Entlassung muss er mindestens 24 Jahre absitzen. Der Fall hängt mit einer Schussabgabe aus einem gestohlenen Auto im November 2023 zusammen.

Der Zentrale Strafgerichtshof in London verhängt lebenslange Haft gegen DigDat. (Symbolbild); Foto: Aimé Césaire/stock.adobe.com

Wie hiphop.de am 27. Jänner 2026 berichtet, stufte das Gericht den 26-Jährigen als gefährlichen Täter ein und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe mit einer Mindesthaftdauer. Das Strafmaß folgte auf ein Schuldspruchverfahren, das bereits im Vorjahr abgeschlossen worden war.

Schüsse aus gestohlenem Auto

Laut Gerichtsangaben geschah die Tat in West-London: Aus einem gestohlenen Audi wurden Schüsse auf einen 27-Jährigen abgegeben. Das Opfer, ein mit DigDat verfeindeter Amateur-Rapper, überlebte schwer verletzt.

Später wurde im Verfahren auch bekannt, dass der Mann inzwischen gestorben ist. Demnach stand sein Tod jedoch nicht im Zusammenhang mit den Schussverletzungen oder einem Fremdverschulden.

Vorstrafen und Karriere

Das Gericht verwies auf eine lange Vorgeschichte. DigDat wurde bereits als Jugendlicher wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt und saß damals in Haft. Insgesamt lagen mehrere Vorstrafen vor, darunter wiederholt Delikte mit Gewaltbezug.

Musikalisch hatte der Rapper seinen größten Erfolg Ende der 2010er Jahre, mehrere Songs wurden ausgezeichnet. In den vergangenen Jahren veröffentlichte er laut Bericht auch Musik aus der Haft.

Was „lebenslang“ bedeutet

Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet in Großbritannien nicht automatisch, dass jemand bis zum Lebensende im Gefängnis bleibt. Eine Entlassung kann erst nach Ablauf der Mindestdauer geprüft werden und ist an strenge Auflagen geknüpft.

Ob und wann es tatsächlich zu einer Freilassung kommt, hängt von einer späteren Entscheidung im Vollzug und der Bewertung des Risikos ab.


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