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Ritter Sport Quadrat-Streit geht vor nächste Instanz

Tips Logo Niklas Killinger, 10.02.2026 12:34

STUTTGART. Ritter Sport kämpft juristisch weiter um den Schutz seiner bekannten Quadrat-Verpackung. Nach einer Niederlage vor dem Landgericht Stuttgart hat der Schokoladenhersteller Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Im Zentrum steht ein quadratischer Haferriegel aus Mannheim.

Der Markenrechtsstreit von Ritter Sport um die Quadrat-Form geht in die nächste Instanz. (Symbolbild); Foto: Markus Mainka - stock.adobe.com

Wie tagesschau.de am 9. Februar 2026 berichtet, will Ritter Sport damit erreichen, dass der Rechtsstreit um das „Quadrat“ in der nächsten Instanz neu geprüft wird. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen.

Ritter Sport sieht sein Markenrecht verletzt, weil ein Mannheimer Unternehmen einen Haferriegel in einer ebenfalls quadratischen Verpackung vertreibt. Der Riegel wird unter dem Namen „Monnemer Quadrat Bio“ verkauft.

Worum es im Quadrat-Streit geht

Ritter Sport beruft sich auf den markenrechtlichen Schutz der quadratischen Verpackungsform, die das Unternehmen seit 1996 registriert hat. Aus Sicht des Herstellers ist die Form ein zentrales Erkennungsmerkmal, das Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Marke verbinden.

Das Landgericht Stuttgart kam im Urteil vom 13. Jänner 2026 allerdings zum Ergebnis, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Die Kammer sah in der Gesamtschau keine Verwechslungsgefahr zwischen Schokolade und dem Haferriegel.

Nächste Runde vor dem Oberlandesgericht

Mit der Berufung beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Termin für die nächste Verhandlung wurde zunächst nicht bekannt.

Für den Mannheimer Anbieter hat der Streit bereits Folgen: Der quadratische Riegel war zuletzt online nicht mehr erhältlich. Das Unternehmen brachte stattdessen einen länglichen Riegel unter dem Namen „Monnemer Klageriegel“ auf den Markt, unter anderem aus Sorge vor möglichen Schadenersatzforderungen, falls sich das Verfahren lange zieht.


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