Auf Wärmebild verlassen: Jäger erschoss unabsichtlich den eigenen Freund
MUSTIN. Ein Jäger erschoss am 2. Januar 2025 bei Mustin seinen 48 Jahre alten Freund auf einem benachbarten Hochsitz. Das Amtsgericht Ludwigslust verurteilte den Schützen wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Wie top agrar am 1. Oktober 2026 berichtet, muss der Verurteilte außerdem 9.000 Euro an die Witwe zahlen. Der Mann aus Cloppenburg hatte bei der Jagd eine Wärmebildtechnik an seinem Zielfernrohr verwendet und seinen Freund für ein Wildschwein gehalten.
Die beiden Männer saßen an einer Waldkante auf rund 140 Meter voneinander entfernten Hochsitzen. Nachdem einer per WhatsApp ein Wildschwein gemeldet hatte, richtete der andere seine Waffe auf die vermeintliche Beute und schoss. Der Schuss traf den 48-Jährigen am Hals und tötete ihn.
Gericht bemängelt fehlende Sicherheitskontrollen
Der Richter stellte mehrere Versäumnisse fest: Das Zielfernrohr war falsch eingestellt, und der Schütze hatte vor dem Abdrücken nicht geprüft, ob er tatsächlich ein Tier anvisierte. Auch über den genauen Standort seines Freundes hatte er sich nicht vergewissert.
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Reue und Trauer ausdrücken. Die Anwältin der Witwe verlangte eine Haftstrafe ohne Bewährung, während der Verteidiger seinem Mandanten die Annahme des Urteils empfehlen wollte. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor.








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