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WELS/OHLSDORF. Im Prozess gegen jenen 15-jährigen, der gegen Schüler und Lehrer in Ohlsdorf im Sommer gefährliche Drohungen ausgestoßen haben soll, wird noch heute ein Urteil erwartet. Der Schüler wird vom Gerichtspychiater als gefährlich eingestuft.

Das Verfahren findet vor dem Landesgericht Wels statt.
Das Verfahren findet vor dem Landesgericht Wels statt.

Der Angeklagte soll im Frühsommer mit einem Feuerzeug ein Hakenkreuz in einen Tisch bei der Schule eingebrannt und das NS-Symbol auf einen Stein und einen Strauch geschmiert haben, weshalb ihn die Polizei bereits im Visier hatte. Auch Nazi-Ausweise, die ihn als „Führer“ bezeichnen, soll er gebastelt haben.

Konkrete Drohungen im Juni

Ende Juni sei er mit seinem Moped am Vorplatz der Schule auf sie zugekommen, berichteten Mitschüler vor Gericht. Er habe gefragt: „Welche Schwuchtel hat mich bei der Polizei verpetzt?“, und habe dann einen Amoklauf angekündigt: Er werde mit der Schrotflinte seines Stiefvaters und 47 Schuss Munition ins Lehrerzimmer gehen. „Zwei Patronen sind für den B. (einen Lehrer, Anm.)“, dann werde er noch zwei weitere Pädagoginnen töten und anschließend durch die Klassen gehen und diejenigen, die ihn bei der Polizei verraten haben, auch umbringen, soll er gesagt haben. Die letzte Kugel sei dann für ihn selbst, soweit die Ankündigung nach Schilderung von Mitschülern.

„Ein bisschen rechts“

Sie beschrieben den Burschen, der offenbar wegen seines Übergewichts und weil er Hochdeutsch spricht, gemobbt wurde, als „ein bisschen rechts“. Er habe mit „Heil“ gegrüßt, Adolf Hitler gelobt und oft ein Messer dabeigehabt. Bei ihm wurde neben zwei Macheten, zwei Gasdruckpistolen und einem Gasdruckrevolver samt Munition auch ein verbotenes gebogenes Kampfmesser mit integriertem Schlagring gefunden, schilderte Staatsanwalt Günter Diplinger.

Ebenfalls Teil der Anklage waren Kinderpornos, die auf der Festplatte des Burschen waren, die er aber selbst nicht heruntergeladen haben will. „Vielleicht ist das als Anhängsel an etwas drangewesen“, meinte er, was sogar sein Verteidiger Werner Tomanek als „Schutzbehauptung“ abtat.

Hohe Strafandrohung

Dass der Bursch vor einem Geschworenengericht gelandet und neben dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Einweisung auch mit einer saftigen Strafandrohung von bis zu fünf Jahren konfrontiert ist, liegt vor allem am Anklagepunkt des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Diesem hielt Tomanek entgegen, er sehe keine politische Betätigung seines Mandanten. „Hätte er Hammer und Sichel aufgemalt, würden wir jetzt nicht im Geschworenengericht sitzen.“

Der Angeklagte meinte auf die Frage, warum er Nazi-Ausweise gebastelt habe, nur: „Mir war fad. Ich habe irgendwas gemacht.“ Darauf der vorsitzende Richter Wolfgang Brandmair: „Wenn Sie etwas machen, ist immer ein Hakenkreuz dabei.“

„Zurechnungsfähig und gefährlich“

Gerichtspsychiater Ernst Griebnitz attestierte dem Burschen Zurechnungsfähigkeit. Es liege keine Geisteskrankheit vor, er verfüge über durchschnittliche Intelligenz. Allerdings stufte der Gutachter den Schüler als gefährlich ein. Er empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt oder eine engmaschige psychiatrische Betreuung zu Hause. Dem Burschen droht noch ein weiteres Verfahren in Linz, denn im Neuromed-Campus soll er eine Skizze von einer Bombe angefertigt haben - „nicht zum Bauen, zum Erklären“, wie er betonte.

Geschworene beraten

Am frühen Nachmittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Verteidiger Werner Tomanek forderte in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten mit Ausnahme des Waffenbesitzes, Staatsanwalt Günther Diplinger hingegen Schuldsprüche in allen Anklagepunkten.

In Zeiten, in denen es immer wieder Amokläufe und Terroranschläge gebe, hätte der Angeklagte schon damit rechnen können, dass sein Ausspruch, er werde Lehrer und Schüler töten, diesen zu Ohren gebracht werde, sah der Staatsanwalt den Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt. Angesichts der Schilderungen von Mitschülern, wonach der 15-Jährige sich öfter positiv zum Nationalsozialismus geäußert habe, erkannte er in den Hakenkreuz-Schmierereien auch einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz.

Tomanek hingegen sah höchstens den Verstoß gegen das Waffengesetz erfüllt, nur deswegen könne man den jungen Mann verurteilen. Dann schwebe auch nicht mehr „das Irrenhaus als Damoklesschwert“ über ihm. Dass sein Mandant im Gespräch mit anderen Schülern gedroht haben soll, Lehrer und Schüler zu töten, verglich er mit jemandem, der „einen Drohbrief schreibt und nicht zur Post bringt“. Was das Verbotsgesetz angeht, ortete er einen „antifaschistischen Reflex“, weil sich niemand traue, so ein Verfahren einzustellen. Denn wenn man ein Hakenkreuz auf einen Busch schmiere, sei das noch keine Wiederbetätigung.


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