Alten- und Pflegeheime: Lockerung der Besuchsregeln genehmigt
OÖ/NÖ. Angekündigt wurde es bereits vergangene Woche, nun ist es fix. Die Besuchsregeln in den Alten- und Pflegeheimen werden gelockert, künftig sind vier Besuche pro Woche erlaubt. Der Hauptausschuss im Nationalrat hat zudem die den „harten“ Lockdown in den östlichen Bundesländern nun auch offiziell bis 10. April verlängert.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag die vom Gesundheitsministerium vorgelegte Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt, mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ.
Ab Inkrafttreten der Verordnung sind damit in Österreich mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen erlaubt: Vier Besuche pro Woche sind künftig möglich, noch nicht ganz klar ist aufgrund der Novellierungsanordnung, ob dabei jeweils zwei oder vier Besucher zugelassen sind. Öffentlich kommuniziert wurden letzte Woche vier Besuche mit jeweils zwei Personen pro Woche. Die Sonderregelungen für Palliativ- und Hospizbegleitung bleiben weiter aufrecht.
Ausgangsbeschränkungen verlängert
Die in ganz Österreich - abseits der östlichen Bundesländer Niederösterreich, Wien und Burgenland geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr wurden vom Hauptausschuss vorerst um weitere sechs Tage bis 16. April verlängert.
„Harter Lockdown“ im Osten offiziell verlängert
Ebenfalls bereits seit letzter Woche war klar, dass der „harte Lockdown“ auch in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 10. April verlängert wird, im Hauptausschuss ist des ebenfalls am Dienstag abgesegnet worden. Der Handel und körpernahe Dienstleister bleiben bis inklusive Samstag geschlossen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr.
Klarstellungen gibt es mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des „harten“ Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer nehmen darf.


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