Vier Besuche pro Woche: nach Ostern neue Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen
OÖ/NÖ. Nach Ostern, konkret ab 7. April, werden die Besuchsregeln in den Alten- und Pflegeheimen gelockert. Vier Besuche pro Woche mit je zwei Besuchern sind dann möglich.
Die neuen Besuchsregeln sollen am 7. April im Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden, im Rahmen der 7. Novelle der 4. Schutzmaßnahmenverordnung. Die Umsetzung der Novelle wird voraussichtlich ab 7. April mit Inkrafttreten der Verordnung möglich sein, teilt das Gesundheitsministerium mit.
Vier Besuche pro Woche, Sicherheitsmaßnahmen bleiben
Ab 7. April gilt damit, dass ein Bewohner in einem Alten- und Pflegeheim wöchentlich viermal von jeweils zwei Personen besucht werden können. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge, sowie bei der Begleitung kritischer Lebensereignisse bleiben uneingeschränkt möglich. Bewohner können weiterhin durch Pflegende Angehörige (maximal zwei) täglich im Alten- und Pflegeheim unterstützt werden. Von diesen Regelungen sind auch die stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe umfasst.
Weiterhin nötig ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test der Besucher sowie FFP2-Maske. Das Sozialministerium will die Trägerorganisationen zur Umsetzung der Auflagen finanziell unterstützen, wird angekündigt. Die jeweiligen Träger können auch je nach Infektionslage zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen inklusive Besuchsbeschränkungen umsetzen.
„Lockern, wo möglich“
„Die Schutzmaßnahmen und die abgeschlossene Corona-Schutzimpfung zeigen ihre Wirkung in den Alten- und Pflegeheimen: Während im November als Höhepunkt der Infektionswelle in den Alten- und Pflegeheimen bis zu 4.000 Infektionsfälle vorgelegen sind, liegen wir derzeit lediglich bei rund 150. Auch die Zahl der Todesfälle konnte massiv verringert werden. Das ist ein großer Erfolg. Für die Gesundheit der Bewohner ist aber auch ihre soziale Lage wichtig“, lässt Gesundheitsminister Rudi Anschober wissen.
Daher habe das Ministerium vor drei Wochen von einem Besuch auf zwei mit jeweils zwei pro Woche gelockert. „Das hat gut funktioniert und es sind keine zusätzlichen Infektionen entstanden. Daher wollen wir nun den nächsten Lockerungsschritt ermöglichen und die Besuchsmöglichkeiten auf vier Besuche mit maximal zwei Personen pro Bewohner in der Woche ausweiten. Immer mit den bestehenden Schutzmaßnahmen von FFP2-Masken bis Testungen. Damit lockern wir, wo es möglich ist, um auch einen Beitrag zum psychischen Wohlbefinden der Bewohner und ihrer Angehörigen zu leisten. Weiterhin müssen strenge Hygienevorschriften eingehalten werden, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so Anschober, der auch den Beschäftigten in der Pflege für ihr unermüdliches Engagement in dieser schwierigen Krise“, dankt.
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