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Breite Zustimmung für erste Fischotter-Verordnung des Landes

Tips Logo Nicole Dirnberger, 10.06.2022 13:07

OÖ. Mit einer Population von schätzungsweise 646 Tieren ist der Erhaltungszustand des Fischotters entlang der heimischen Flüsse und Gewässern als günstig anzusehen. Damit kann die schwimmende Maderart in OÖ von der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen werden. Bedeutet: Im Sinne eines natürlichen Gleichgewichts muss nun darauf geachtet werden, eine verträgliche Bestandsdichte entlang der oö. Gewässer und Seen herzustellen. Mit der Fischotter-Verordnung wird das nun rechtlich legitimiert. 

Mit einer Population von schätzungsweise 646 Tieren ist der Erhaltungszustand des Fischotters entlang der heimischen Flüsse und Gewässern als günstig anzusehen. Foto: Kletr/stock.adobe.com

Eine jagdliche Bestandsregulierung kann in konkreten Fällen und regional begrenzten Gebieten – wie bei anderen Tierarten auch – erforderlich sein, im Besonderen natürlich dort, wo das Fischotterwachstum den Fischbestand und -besatz gefährdet. Die laufende Entwicklung der Verbreitung des Fischotters wird durch ein jährlich stattfindendes Monitoring gewährleistet. Die jeweiligen Entnahmekontingente richten sich nach den Ergebnissen dieses Otter-Monitorings. Bei einem allfällig beobachteten Rückgang der Verbreitung werden die freien Kontingente angepasst oder wenn erforderlich auch eingestellt. 

Rechtliche Basis geschaffen

Mit der Fischotter-Verordnung, die in dieser Woche von der Landesregierung beschlossen wurde, wird das nun rechtlich legitimiert. Rechtliche Basis ist das im Dezember des Vorjahres novellierte oö. Jagdgesetz. Dass eine Notwendigkeit zur Regulation besteht, hat sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert. Fischereiverbände, aber auch Bauern, die eine Teichwirtschaft betreiben, berichteten in zunehmender Häufigkeit, dass der in den natürlichen Lebensraum überführte Fischbesatz durch den Fischotter deutlich reduziert wurde, Fischbestände wesentlich beeinträchtigt wurden oder sogar ganze Zuchtteiche ausgefressen wurden. 

Fischotter-Verordnung wird von breiter Zustimmung getragen

„Mir war es von Anfang an wichtig, genaue gesetzliche Vorgaben für eine Entnahme zu schaffen, diese aber auch auf eine breite Basis der Zustimmung zu stellen. In diesem Sinne haben wir uns gezielt dazu entschlossen, den Begutachtungsentwurf der Fischotter-Verordnung vier Wochen auf der Website des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen. Zusätzlich wurden NGOs und Interessensvertretungen kontaktiert und auf die Möglichkeit einer Stellungnahme aufmerksam gemacht“, erklärt Jagd- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.

Nur sieben negative Stellungnahmen

Insgesamt 34 Stellungnahmen sind eingegangen, wovon lediglich sieben negativ ausfielen. Alle fachlichen Einwände wurden dabei geprüft und konnten zumindest teilweise berücksichtigt werden. Nun nach Beschluss wird mit den ersten Schulungen durch den Oö. Landesjagdverband begonnen, eine Website programmiert und eine Verknüpfung mit der digitalen Jagddatenbank „JADA“ erstellt. Dadurch stehen tagesaktuelle Infos zur Entnahme zur Verfügung.

Entnahme ab 16. September möglich

Eine tatsächliche Entnahme wird ab dem 16. September 2022 möglich sein. Als vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Fischotter sind die Entnahmen zunächst bis in den Herbst 2028 gestattet. Auch eine wissenschaftliche Begleitung und ein jährliches Monitoring werden in der Verordnung festgelegt.

„Schonzeit-Ausnahmeverordnung wird nicht halten“

„Sorry, aber die Schonzeit-Ausnahmeverordnung für den Fischotter wird nicht halten. Denn sie ist nicht nur grundsätzlich ein Bärendienst am Artenschutz, sie ist auch ein legistischer Bauchfleck, weil sie gleich zwei internationalen Gesetzen widerspricht. Man ist hier mit der gesetzlichen Brechstange vorgegangen und hat Alternativen zum Abschuss des geschützten Fischotters gar nicht in Betracht gezogen. Durch diese Hauruck-Aktion wird man an den gesetzlichen Fakten scheitern“, sieht der Grüne Naturschutzsprecher Rudi Hemetsberger kaum Chancen auf einen Bestand der Verordnung und des zugrundeliegenden Passus im Oö. Jagdgesetz.

Gesamthafte Verordnung erlassen

Zum einen habe man hier eine gesamthafte Verordnung erlassen, statt wie bisher mehrere zielgerichtete, auf den Einzelfall abgestimmte, Bescheide, was der so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU widerspricht. Ebenso widerspreche es der FFH-RL, wenn Alternativen nur unzureichend geprüft werden. Dabei geht es um die Abklärung, ob es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt wie Schutzzäune um Teichanlagen. Außerdem werden mit dieser Verordnung NGOs vollkommen ausgebremst und damit verstößt die Verordnung auch gegen die Aarhus-Konvention, die österreichisches Recht ist.


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