
OÖ. Wenn man einen Vertrag abschließt, bekommt man dadurch Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt. Mittels Lehrvertrag wird genau festgehalten, was Lehrlinge und Lehrbeauftragte dürfen und müssen.
Die wichtige gesetzliche Grundlage, in der alle Rechte und Pflichten während der Lehre verankert sind, ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG). Vor allem eine Pflicht sollte sich jeder Lehrling besonders zu Herzen nehmen: die Lernpflicht. Nach dieser muss sich der Lehrling im Betrieb und der Berufsschule bemühen und die Inhalte, die für das Lehrziel erforderlich sind, erfolgreich erwerben. Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung durch einen kompetenten Lehrbeauftragten, regelmäßige Entlohnung (Lehrlingseinkommen), Urlaub sowie Freistellung für den Berufsschulbesuch. Generell dürfen Lehrlinge nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Pflichten des Betriebs
Den Rechten entsprechend, hat der auszubildende Betrieb folgende Pflichten: Gut auszubilden und regelmäßig nach Kollektivvertrag beziehungsweise der Vereinbarung zu bezahlen, für die Berufsschule frei zu geben und dabei gegebenenfalls für den Aufenthalt in
Die wichtigsten Pflichten eines Lehrlings
Da Rechte und Pflichten immer aneinandergekoppelt sind, hat man als Lehrling Pflichten. Dazu zählt, sich ernsthaft zu bemühen, sich alle Fertigkeiten und Kenntnisse anzueignen, die zur Lehre gehören und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten. Der regelmäßige Besuch der Berufsschule sowie den Chef zu informieren, wenn man nicht zum Dienst erscheinen kann, ist nötig. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Alle diese Pflichten sollte man ernst nehmen, denn bei einer Verletzung dieser Vorgaben kann ein Betrieb das Lehrverhältnis auflösen. Bei arbeitsrechtlichen Problemen berät die Arbeiterkammer.