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OÖ. Was in Oberösterreich schon längst gefordert wurde, schlägt nun die Europäische Kommission für einen Beschluss des Rates vor: Der Schutzstatus des Wolfes soll von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft werden.

Auch in Oberösterreich haben sich in den vergangenen Jahren etliche Wolfsrudel angesiedlt. Der strenge Schutzstatus, der derzeit für Wölfe gilt, könnte schon bald herabgestuft werden. (Foto: fotografie4you.eu/Adobe Stock)

Der Schutzstatus des Wolfs, formuliert im Berner Übereinkommen, wurde im Jahr 1979 auf der Grundlage der damals verfügbaren wissenschaftlichen Daten festgelegt. Im September 2023 hatte die EU-Kommission angekündigt, den Status des Wolfes in der EU neu zu bewerten und seinen Schutzstatus gegebenenfalls zu ändern. Landesrätin Michaela Langer Weninger kommentiert das aktuelle Geschehen folgendermaßen: „Endlich kommt Bewegung in die Diskussion rund um den strengen Schutzstatus des Wolfs. Mit einer deutlichen Zunahme der Wolfspopulation in den vergangenen 20 Jahren kann bei weitem nicht mehr von einer vom Aussterben bedrohten Art die Rede sein. Der Vorschlag der EU-Kommission gibt nun Grund zur Hoffnung und bestätigt den in Oberösterreich eingeschlagenen Weg.“

Die jüngst von der EU-Kommission veröffentlichte eingehende Analyse unterstreicht, dass die Wolfspopulationen in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Es gibt mehr als 20 000 Wölfe mit meist wachsenden Populationen und expandierenden Streifgebieten sowie Rudel mit Welpen in 23 Mitgliedstaaten. Dies bezeichnet die EU-Kommission als Erhaltungserfolg, der durch gesetzlichen Schutz, eine sensibilisierte Öffentlichkeit und die Verbesserung des Lebensraums ermöglicht wurde. Diese Zunahme bringt den Wolf jedoch zunehmend in Konflikt mit menschlichen Aktivitäten, insbesondere durch Nutzviehschäden, wobei bestimmte Gebiete und Regionen stark betroffen sind.

Größere Spielräume beim Wolfsmanagement

Da sich die Gegebenheiten geändert haben, ist nun laut EU-Kommission eine Anpassung des rechtlichen Schutzstatus gerechtfertigt, um allen Vertragsparteien des Berner Übereinkommens größere Spielräume beim Wolfsmanagement zu geben und gleichzeitig das übergeordnete rechtliche Ziel beizubehalten, einen günstigen Erhaltungszustand für die Art zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Es stehen EU-Mittel zur Verfügung, um angemessene Investitionen in geeignete Schadensverhütungsmaßnahmen zu fördern, die für die Verringerung der Nutzviehrisse durch den Wolf von entscheidender Bedeutung bleiben.

Die weiteren Schritte

Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, über diesen Vorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt. Je nachdem, wie die Entscheidungen im Rat und im Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens ausfallen, könnte die Kommission dann vorschlagen, den Schutzstatus des Wolfs in der EU anzupassen. In der Zwischenzeit fordert die Kommission die lokalen und nationalen Behörden weiterhin nachdrücklich dazu auf, erforderlichenfalls tätig zu werden, wie es die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Ausnahmeregelungen zulassen, und die verfügbaren EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen. 


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