Während der Herbstferien sind die öffentlichen Verkehrsmittel nach Ferienfahrplan unterwegs
OÖ. Von 27. Oktober bis 2. November finden heuer in ganz Österreich erstmals Herbstferien statt. Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Pflicht-, mittleren und höheren Schulen keinen Unterricht. Aufgrund einer aliquoten Kürzung der Bundesabgeltungen für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt werden die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Zeitraum in Oberösterreich nach Ferienfahrplan beziehungsweise wie an schulfreien Tagen verkehren.
Aufgrund einer Änderung des Schulzeitgesetzes kommt es zu einer einheitlichen Zusammenlegung von zwei bisher schulfreien Tagen – Dienstag nach Ostern und Dienstag nach Pfingsten – sowie von zwei bisher autonom festgelegten schulfreien Tagen und damit zum ersten Mal zu Herbstferien. Diese finden heuer erstmals und dann auch in den kommenden Jahren von 27. Oktober bis 2. November statt.
Bis auf acht Schulen, die sich gegen die Einführung von Herbstferien entschieden haben, sind alle Pflicht-, mittleren und höheren Schulen in Oberösterreich in diesem Zeitraum geschlossen. Auch die Berufsschulen und Land- und Forstwirtschaftlichen Fachschulen werden während der Herbstferien geöffnet bleiben.
Der Bund hat trotz Interventionen der Länder und Verkehrsverbünde entschieden, wegen der Herbstferien die Abgeltung für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aliquot zu kürzen. Als Folge davon und weil bis auf wenige Ausnahmen alle Schulen geschlossen bleiben, gilt im gesamten Öffentlichen Verkehr in Oberösterreich während der Herbstferien der Ferienfahrplan, wie an anderen schulfreien Tagen auch.
Ausweichen auf andere Routen gestattet
Der OÖ Verkehrsverbund ersucht die Schüler von Schulen, die trotz der Herbstferien geöffnet haben, sich über das reduzierte Fahrplanangebot zu informieren und auf alternative Verbindungen auszuweichen. Sollten Schüler mit streckenbezogenen Schüler- oder Lehrlings-Tickets durch das eingeschränkte Angebot auf andere Routen als auf ihren Freifahrt-Ausweisen angegeben, ausweichen müssen, so wird dies während der Herbstferien gestattet.
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