Beschädigtes Pickerl bei Auto muss getauscht werden
OÖ. In den Wintermonaten bildeten sich oft hartnäckige Eisschichten auf Windschutzscheiben von Autos. Wer diese mit Eiskratzer entfernt hat, sollte überprüfen, ob die Begutachtungsplakette beschädigt wurde, empfiehlt der Arboö. Ein nicht mehr lesbares Pickerl kann zu einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro führen.
Nach den Wintermonaten sollten Autofahrer auf Schäden der §57a- Begutachtungsplakette achten, rät der Arboö. Wer das Pickerl etwa mit der scharfen Kante eines Eisschabers beschädigt hat, sollte es möglichst schnell tauschen. „Sobald die Ziffern nicht mehr lesbar sind oder ein Teil der Plakette überhaupt fehlt, muss es ersetzt werden, da es sonst zu einer Strafe kommen kann“, führt Arbö Verkehrsjurist Martin Echsel aus. Die Strafe für ein beschädigtes oder unlesbares Pickerl betrage theoretisch bis zu 5.000 Euro. In der Praxis würde meist ein Beitrag zwischen 100 und 200 Euro verlangt werden.
Für Tausch sind aktueller Begutachtungsbericht und Zulassungsschein nötig
Muss jemand sein Pickerl tauschen, so benötigt er dafür den aktuellen §57a-Begutachtungsbericht sowie den Zulassungsschein des Fahrzeugs. „Der Wechsel des §57a-Pickerls wird in der Begutachtungsdatenbank hinterlegt, das alte Pickerl komplett entfernt und das neue angebracht. Arbö-Mitglieder bezahlen mit 1,90 Euro nur die Kosten für das Pickerl“, informiert Echsel. Auch beim ÖAMTC werden Duplikate gegen Vorlage des Zulassungsscheins und des aktuellen Prüfgutachtens angeboten. Nichtmitglieder zahlen jeweils eine Bearbeitungsgebühr.
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