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OÖ. Im Vorjahr kamen oberösterreichweit drei Personen bei einem Unfall mit Fahrerflucht ums Leben. Weitere 303 wurden verletzt. Insgesamt flüchten immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort. Woran das liegt und wie nach einem Unfall stattdessen vorgegangen werden sollte, berichtet der ÖAMTC.

Immer wieder flüchten Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort. Lenker sind allerdings dazu verpflichtet, selbst Park - oder Blechschäden bei der nächsten Polizeistelle zu melden, informiert der ÖAMTC (Symbolbild). (Foto: tommaso79/Shutterstock.com)

Laut Statistik Austria starben 2020 oberösterreichweit drei Menschen bei Unfällen mit Fahrerflucht. Weitere 302 Personen wurden verletzt. „Die Zahl der Unfälle mit Fahrerflucht (264 in Oberösterreich, Anm.) dürfte sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst“, sagt ÖAMTC Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Leider würden immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort flüchten - sei es aus Überforderung mit der Situation, aus Angst oder weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen oder Alkohol konsumiert haben. „Es ist klar, dass jeder Vorfall, selbst ein Blechschaden, für die Beteiligten eine Stresssituation darstellt.  Noch fordernder ist es, wenn es dabei verletzte Personen gibt – Nichtsdestotrotz: Wer nicht unverzüglich Hilfe holt, kann das Leben der Verletzten gefährden“, mahnt Seidenberger.

Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro möglich

Je nach Schwere der Folgen ist eine Verwaltungsstrafe mit bis zu 2.180 Euro möglich. Wurde eine verletzte Person im Stich gelassen, droht ein Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Aber auch Park- oder Blechschäden müssen bei der nächsten Polizeistelle gemeldet werden. Hier reiche es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte am Scheibenwischer anzubringen, informiert Seidenberger. Die Exekutive könne außerdem unterstützen, wenn sich ein Unfallgegner nicht ausweisen kann oder Verständigungsschwierigkeiten vorliegen.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall

Wer einen Unfall verursacht, sollte idealerweise ruhig bleiben und die Polizei beziehungsweise bei verletzten Personen auch die Rettung alarmieren. Der Unfalllenker ist zur Hilfeleistung verpflichtet und muss auf die Einsatzkräfte warten. Bei der Hilfestellung können potentielle Beifahrer einbezogen werden, etwa indem sie Erste Hilfe leisten, die Rettungskette in Bewegung setzen, die Unfallstelle absichern oder die nächste Polizeistelle kontaktieren. Auch emotionale Unterstützung könne laut Seidenberger helfen: „Beifahrer können den Verursacher ruhig und kontrolliert anweisen. Das kann helfen, die Situation zu entspannen“.

Österreichweit kamen im Vorjahr neun Personen bei Unfällen mit Fahrerflucht ums Leben. 2.090 wurden verletzt.


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