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Tips Logo Online Redaktion, 01.06.2024 09:00

OÖ. Alltagsbegleiter spielen eine wesentliche Rolle in der Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie motivieren und stehen diesen Personen im Alltag zur Seite, um ihnen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.

Alltagsbegleiter unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung. (Foto: Weihbold)
Alltagsbegleiter unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung. (Foto: Weihbold)

Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, die Teilnahme an Freizeitaktivitäten wie Theaterbesuchen oder sportlichen Events, sowie die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Einkaufen, Kochen und Haushaltsführung. Sie helfen auch bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden und überwachen den Allgemeinzustand der betreuten Personen.

Im Gegensatz zur Heimhilfe, die sich hauptsächlich auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten und zeitlich festgelegte Besuche konzentriert, ermöglicht die Alltagsbegleitung eine intensivere Beziehungsarbeit und eine persönlichere Betreuung. Die Ausbildung zur Alltagsbegleitung beinhaltet auch das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“, welches für die umfassende Betreuung unerlässlich ist.

Ausbildung

Die Ausbildung umfasst 152 Unterrichtseinheiten Theorie und 80 Stunden Praxis und findet in Ausbildungslehrgängen statt. Diese kann auch in Modulen absolviert werden. Das Praktikum ist an teilstationären oder stationären Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz zu absolvieren und beinhaltet eine Praktikumsvorbereitung und Reflexion.Alltagsbegleiter sind verpflichtet alle zwei Jahre Fortbildungen im Ausmaß von 16 Stunden zu absolvieren.

Die Zielgruppe für diese Ausbildung sind Neu- und Quereinsteiger sowie Personen, die im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Zivildienstes Erfahrungen in der sozialen Begleitung und Betreuung sammeln möchten.

Um an der Ausbildung teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens 16 Jahre alt sein, über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau) verfügen, an einer Informationsveranstaltung teilnehmen (für die eine Anmeldung erforderlich ist) und ein positives Aufnahmeverfahren durchlaufen. Zusätzlich sind ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, die bei Kursbeginn nicht älter als drei Monate sein dürfen.

Interessant ist, dass die Kosten für die Ausbildung vom Land Oberösterreich im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes übernommen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die Berufsausübung bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, sich nach der Ausbildung zur Alltagsbegleitung weiter zum Heimhelfer zu qualifizieren.


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