Neuerung mit 1. Juli: Selbstbehalt für planbare Krankentransporte
Ö. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) führt mit 1. Juli „sozial verträgliche“ Selbstbehalte für planbare Krankentransporte ein. Es gibt auch Ausnahmen und auch zeitkritische Transporte bleiben kostenfrei.
Für Versicherte, die keine akute medizinische Versorgung benötigen, sondern beispielsweise regelmäßig zur Therapie gefahren werden, wird künftig ein Kostenanteil eingehoben.
- Bei Krankenbeförderungen – Fahrten ohne Sanitäter, etwa mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro an.
- Für Krankentransporte, bei denen eine sanitätsdienstliche Begleitung notwendig ist, etwa bei einem Transport in einem Tragsessel oder liegend, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro, also der doppelten Rezeptgebühr.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse. Auch Kinder sind von einer Kostenbeteiligung befreit. Zudem wurde eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte vonmaximal 28 Fahrten pro Jahr festgelegt.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind zeitkritische Transporte für rasche medizinische Hilfeleistungen wie Rettungstransporte und Notarzttransporte.
Zahl der Transporte stark gestiegen
„Mit dem neuen Selbstbehalt sollen strukturelle Verbesserungen erzielt und die Versorgung langfristig abgesichert werden, heißt es von der ÖGK in einer Aussendung.“
Auch auf die steigende Anzahl von Transportleistungen im Bereich der Krankenversorgung reagiert die ÖGK damit. Im Jahr 2024 wurden österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte mit den Blaulichtorganisationen durchgeführt. Hinzu kommen 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der ÖGK bezahlt werden.
„Der starke Anstieg bei den Krankentransporten macht deutlich, dass Maßnahmen notwendig sind, um sicherzustellen, dass diese medizinische Leistung weiterhin jenen zur Verfügung steht, die sie aus medizinischen Gründen benötigen. Krankentransporte dienen der gesundheitlichen Versorgung und nicht der Verkürzung von Wartezeiten im Krankenhaus. Die ÖGK setzt damit einen wichtigen Schritt zur besseren Steuerung der Versorgungsströme. Die Differenzierung zwischen zeitkritischen und planbaren Transporten bringt Klarheit und stellt sicher, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, heißt es von der ÖGK.
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