LINZ. Während das Land OÖ mit der neuen Meisterprämie die duale Ausbildung erneut verstärkt fördern will, will man auch regionale Nahversorger unterstützen.
Besonders begrüßt wird der Entschluss des Landes, eine Prämie zum Abschluss einer Meister- oder Befähigungsprüfung zu vergeben, von der Wirtschaftskammer Oberösterreich: „Die Aufwertung der Dualen Ausbildung gehört zu den wichtigsten Anliegen der Wirtschaft, um den Stellenwert des Unternehmertums als tragende Säule von Wohlstand und sozialer Sicherheit abzusichern. Die Entscheidung des Landes OÖ, ab Jahresbeginn 2020 jede in Oberösterreich bestandene Meister- und Befähigungsprüfung mit einer Prämie von 1.000 Euro auf die Hand zu belohnen, ist ein Meilenstein auf diesem Weg und ein weiterer schlagender Beweis für die gelebte Standortpartnerschaft in unserem Bundesland“, betonte WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer.
Zahlen und Fakten
2019 wurden in Oberösterreich übrigens 282 Befähigungs- und 243 Meisterprüfungen abgelegt. Im Schnitt liegt das Alter bei den Meisterprüflingen bei 31,5 Jahren. Als älteste absolvierte eine 61- Jährige die Meisterprüfung als Damenkleidermacherin. Jüngster Kandidat war ein 20-jähriger Tischler.
Gültig ist die Meisterprämie rückwirkend mit dem 1. Jänner 2020. Die Prämie bekommen alle Absolventen einer Meister- oder Befähigungsprüfung bei Vorlage des Abschluss- beziehungsweise Gesamtzeugnisses. Voraussetzung ist, dass der Absolvent seinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich hat.
„Mit der 1.000 Euro-Prämie für alle, die eine Meister- und Befähigungsprüfung positiv absolvieren, drückt das Land OÖ seine Anerkennung sowohl für die Leistungen der Meister als auch für das duale Ausbildungssystem insgesamt aus. Das ist eine klare Aufwertung der Lehre, die unseren Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte bringt. Mit 23.285 Lehrlingen zu Jahresende 2019 ist Oberösterreich einmal mehr das Lehrlings-Bundesland Nummer eins der Republik. Zugleich bedeutet dies eine Steigerung von 125 Lehrlingen gegenüber dem Jahr davor. Diesen positiven Trend wollen wir mit unserer Meisterprämie weiter unterstützen“, sagt Landesrat Markus Achleitner.
Zweiter Schwerpunkt: Die Nahversorgung
Ein weiterer Schwerpunkt neben der Aufwertung der dualen Ausbildung sei außerdem die Nahversorgungsförderung, denn aktuell stehen in OÖ 54 Gemeinden ohne einen Nahversorger da. „Mit der neuen Nahversorgungsförderungsrichtlinie unterstützt das Land Oberösterreich ein weiteres wichtiges Anliegen der WKOÖ. Für uns ist die Nahversorgung seit jeher von großer Bedeutung und gezielte Unterstützung ist hier wichtig und richtig. Mit der Nahversorgungsförderung werden betriebliche Investitionen angekurbelt, die das Wachstum der Unternehmen fördern und deren Konkurrenzfähigkeit langfristig verbessern“, so Hummer.
Ziel des Nahversorger-Förderprogramms sei es, Investitionen in Nahversorgungsbetriebe zu fördern. Das neue Programm enthält etwa die Gleichstellung des Fördersatzes von Betrieben mit Lehrlingen oder ohne Lehrlinge auf 15 Prozent. Angehoben wird die Anzahl der Betriebsstandorte, bis z der ein Unternehmen förderbar ist - und zwar von drei auf maximal sieben Standorte. In Zukunft seien auch Lebensmittelhändler mit Teilsortiment förderbar. Auch für die Gastronomie gibt es Neuerungen: Auch reduzierte Öffnungszeiten von neun Monaten gelten jetzt als Ganzjährigkeit. Es muss an vier Tagen in der Woche geöffnet sein, davon muss es an mindesten zwei Tagen mittags und abends warme Küche geben. Betreffend der Betriebsübernahmen sind zukünftig auch Bäcker, Fleischer und Gastronomiebetriebe förderbar.
Branchenschwerpunkte sind weiterhin Lebensmittelhändler, Gastronomie und/oder Konditorei, Fleischer und Bäcker. „Gefördert werden insbesondere die Neuerrichtung eines Betriebes, die Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes, die Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung sowie Betriebsübernahmen, künftig in allen vier Branchen“, so Achleitner.
Neues Raumordnungsgesetz
Was die Stärkung der Nahversorgung angeht, soll auch die geplante Novelle des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes eine wichtige Rolle spielen. „Die Stärkung der Ortskerne und die Absicherung der Nahversorgung ist auch ein wichtiges Ziel der geplanten Novelle des OÖ. Raumordnungsgesetzes, die sich derzeit in Begutachtung befindet. Mit dieser Novelle wollen wir erreichen, dass in Oberösterreich künftig gilt: Vorrang für das Einkaufen im Ort anstelle von Supermärkten am Kreisverkehr“, so Achleitner weiter.
So soll es für Handelsflächen in Zukunft ein Priorisierungsmodell geben mit dem in erster Linie die Ortszentren besiedelt werden sollen. Auch die Nachnutzung von Leerständen soll Vorrang haben. Neuwidmungen wolle man nur in allerletzter Konsequenz ermöglichen. Auch bei der Gestaltung der Handelsbetriebe soll es eine Veränderung geben: Statt Supermärkte zu bauen, die von großen Parkplätzen umgeben sind, soll es sich bei den Handelsgebäuden der Zukunft um mehrgeschossige Häuser handeln - mit Tiefgarage oder Parkdecks, genauso wie mit Wohnungen und Büros.
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