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OÖ. Wie berichtet haben sich Bund und Sozialpartner geeinigt, dass rechtliche Grundlagen zu Versicherung und Arbeitsmitteln im Homeoffice geschaffen werden. Geht es nach Infrastruktur- und Verkehrslandesrat Günther Steinkellner, wurde damit ein Fundament gelegt, um Homeoffice weiter ausbauen zu können. Ein Vorteil dieser Arbeitsweise liege etwa darin, dass Staus reduziert werden.

Günther Steinkellner, Landesrat für Infrastruktur, setzt sich für Homeoffice-Modelle nach Corona ein. (Foto: Land OÖ/Daniel Kauder)

Im Regelfall kommt es im Zentralraum vor allem zum Wochenstart zwischen 6 und 8 Uhr und in der Wochenmitte zwischen 16 und 17 Uhr zu Staus. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu diesen Uhrzeiten stark ausgelastet. Anders sah es 2020 aus, das auch aus Sicht des Verkehrs ein Ausnahmejahr war. Wie der Tom-Tom-Stauindex belegt, standen Pendler in der Landeshauptstadt um rund 25 Stunden weniger im Stau. Die zusätzliche Wartezeit in der Früh fiel im Jahresvergleich um 15 Prozent.

Entlastung für Pendlerverkehr

„Wann eine körperliche Präsenz am Arbeitsplatz unerlässlich ist und wann es möglich ist, seine Leistung vom Arbeitsplatz zuhause zu erbringen, soll zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell geklärt werden. Fix ist aber, dass die Telearbeit ein wesentlicher Faktor ist, um die Auslastungen an bestimmten Stau-Hotspots zu reduzieren. Stauspitzen können so geglättet, ein flüssigeres Vorankommen gefördert und Abgasemissionen deutlich reduziert werden. Deswegen ist es auch wichtig, für die Zeit nach Corona, diese Modelle weiterzuentwickeln und zu etablieren“, sagt Infrastruktur- und Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ). Die Entlastung treffe sowohl auf den Pendlerverkehr als auch auf den öffentlichen Verkehr zu.

Neues Gesetz wird geschaffen

Um Homeoffice ausbauen zu können, seien laut Steinkellner die beschlossenen steuerlichen Begünstigungen bis zu 600 Euro und die Unfallversicherung zentral. Im Detail sollen Dienstgeber zukünftig digitale Arbeitsmittel inklusive Datenverbindung zur Verfügung stellen. Ist das nicht möglich, gibt es eine Abgeltung. Bezüglich der Unfallversicherung gilt, dass Arbeitnehmer auch im Homeoffice versichert sind. Das betrifft zum Beispiel Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin oder einer Interessensvertretung.


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