Diskussion um Anerkennung von Corona-Selbsttests wird lauter
OÖ. Während Corona-Tests in Betrieben mittlerweile als Nachweis gelten, um körpernahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ist das bei Selbsttests nach wie vor nicht der Fall. Dass das geändert werden soll, meinen etwa Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner sowie die Gewerkschaft younion. Sie sprechen von einer Erleichterung für Menschen auf dem Land, aber auch von einer Entlastung des medizinischen Personals.
Der Corona-Gipfel der Bundesregierung am vergangenen Montag habe leider nicht die erhofften Perspektiven, insbesondere für Tourismus, gebracht, sagt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP). „Doch nun gilt es, nach vorne zu schauen und schon jetzt die Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte zu schaffen, die hoffentlich bald folgen werden. Hier ist vor allem das Gesundheitsministerium gefordert: Es müssen endlich die Selbsttests, die sogenannten Nasenbohrer-Tests, als Zutrittsmöglichkeit etwa in der Gastronomie, aber auch für Aktivitäten in Vereinen oder für die Teilnahme an Veranstaltungen offiziell anerkannt werden. Die Zuverlässigkeit dieser Selbsttests ist schon längst durch Expertenstudien bestätigt, beispielsweise von der AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit -, aber auch von der Charite – Universitätsmedizin Berlin“, hält Achleitner fest.
Studie: „Kein signifikanter Unterschied zwischen Antigen-Schnelltests“
Die Studie der AGES umfasste 158 Personen, bei denen ein freiwilliges Massenscreening durchgeführt wurde. Zuerst führte geschultes Personal Nasenabstriche durch, danach wurden selbst durchgeführte Abstriche und Gurgelproben gesammelt. Bei 38 Patienten im Krankenhaus wurden ebenfalls Corona-Selbsttests und Schnelltests von medizinischem Personal durchgeführt. Die Ergebnisse wurden miteinander verglichen. „Im Vergleich zur PCR aus NP-Abstrichen (Abstriche im Nasen-Rachen-Raum) gab es keinen signifikanten Unterschied zwischen der Gesamtsensitivität zum Nachweis von SARS-Cov-2 mit einem Antigen-Schnelltest aus AN-Abstrichen (anteriorer nasaler Abstrich = im vorderen Nasenraum) gegenüber dem Antigen-Schnelltest aus NP-Abstrichen“, heißt es in der Studie wortwörtlich. Das bedeutet, dass kein signifikanter Unterschied zwischen Corona-Selbsttests und Antigen-Schnelltests, die medizinisches Personal durchführte, festgestellt werden konnte. „Wenn der Staat über seine eigene Gesundheitsagentur derartige Studienergebnisse erheben lässt, dann sollten diese auch politisch und rechtlich anerkannt werden – vor allem auch vom Gesundheitsministerium, in dessen Zuständigkeit die AGES fällt. Das Gesundheitsministerium soll daher endlich die Grundlagen dafür schaffen, dass diese Selbsttests auch als Zutrittstests etwa für die Gastronomie Gültigkeit haben“, schließt Achleitner. Durchgeführt werden Corona-Selbsttests etwa in Schulen, sie sind auch in Apotheken erhältlich.
Mehr Testbereitschaft und Entlastung als Folgen
Die Anerkennung von Corona-Selbsttests habe einige Vorteile wie eine höhere Bereitschaft der Menschen zu Testungen und dass medizinisches Personal entlastet werde, das derzeit die professionellen Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum durchführt. Von Erleichterung spricht die Gewerkschaft younion Oberösterreich. „Vor allem für die Kollegen und Kolleginnen in der Kinderbildung wäre das eine enorme Erleichterung. In ländlichen Gegenden bleibt oft viel Zeit liegen, um zur nächsten Teststraße zu gelangen“, sagt younion Landesvorsitzender Christian Jedinger. Er fordert Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) zum Dialog mit der Gewerkschaft auf. Man sei dazu bereit und habe viele konstruktive Vorschläge.
„Die Umsetzung von 'Test & Go' im Tourismus, aber auch in der Kultur, dem Sport, dem Ehrenamt oder etwa dem Messe- und Veranstaltungswesen wird nur dann möglich sein, wenn es dafür ausreichend Testkapazitäten gibt. Dies kann nur dann sichergestellt werden, wenn auch die sogenannten 'Nasenbohrer-Tests' offiziell anerkannt werden, deren Zuverlässigkeit eben auch durch Expertenstudien bestätigt worden ist“, bekräftigt Achleitner. Der Staat stellt seit Montag jeder Person ab 15 Jahren fünf kostenlose Selbsttests pro Monat zur Verfügung. Bisher (Stand 2. März 2021) gelten wie berichtet unter anderem Tests, die in Teststraßen, von niedergelassenen Ärzten oder von Personal in Apotheken durchgeführt wurden, als Nachweis, um körpernahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
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17.04.2021 11:50
Selbsttest
Mir scheint mit dem Abgang vom Anschober ist das wieder in der Schublade verschwunden.