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OÖ. Die Spitalsreform II in Oberösterreich sei erfolgreich umgesetzt, einzelne Ziele seien jedoch noch nicht erreicht – zu diesem Schluss kommt der Landesrechnungshof (LRH) nach einer Initiativprüfung zur Umsetzung der Spitalsreform II. Ein großer Kritikpunkt: Eine Krankenanstalt in OÖ habe nicht genehmigte medizinische Leistungen im Bereich der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde erbracht.

Symbolfoto (Foto: hxdbzxy/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: hxdbzxy/Shutterstock.com)

Im Juni 2011 wurde in OÖ die Spitalsreform II beschlossen, bis Ende 2020 wurde sie umgesetzt. Der OÖ Landesrechnungshof unterzog dieser nun einer Prüfung.

Bei einigen wesentlichen Indikatoren wie der Zufriedenheit der Patienten oder dem Abbau von Betten konnten laut Landesrechnungshof die angestrebten Ziele erreicht werden. Beim Bettenabbau hat das Land laut LRH das Ziel um rund zehn Prozent übertroffen. Die Zahl der Betten sank um rund 800 auf etwa 7750.

Noch deutlich über den Werten der anderen Bundesländer liegt Oberösterreich aber bei der Krankenhaushäufigkeit und der Belagstagedichte. Zwar ist die Zahl der Spitalsaufenthalte gesunken, Oberösterreich hat aber immer noch die meisten Patienten im Spital. 

Das Land sollte hier daher prüfen, „inwieweit diese Indikatoren durch gewünschte Faktoren wie die wohnortnahe abgestufte Versorgung und dem flächendeckenden Ausbau der Akutgeriatrie/Remobilisation beeinflusst werden und welche unerwünschten Einflussfaktoren diese Messgrößen in die Höhe treiben“, empfiehlt der LRH.

Kostendämpfung von 1,5 Milliarden Euro

Das Ziel der Spitalsreform II war es ursprünglich, bis 2020 eine kumulierte Kostendämpfung von rund 2,3 Milliarden Euro zu erreichen. Dieses Ziel verringerte sich im Lauf der Zeit aber - durch unter anderem externe Faktoren wie Ärzte- und Pflegepaket auf rund 1,5 Milliarden Euro. Die Rechnungsabschlüsse 2019 der Krankenanstalten lagen um rund 10,9 Millionen Euro unter dem Zielwert der Reform. Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass die angestrebte Kostendämpfung in den Rechnungsabschlüssen 2020 erreicht werden.

Nicht genehmigte Leistungen erbracht

Im Rahmen der Analyse der Leistungsdaten stellte die Abteilung Gesundheit fest, dass eine Krankenanstalt seit 2016 insgesamt 316 Leistungen im Bereich der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde erbrachte, für die sie keine krankenanstaltenrechtliche Genehmigung hatte.

Laut Bericht des Landesrechnungshofes habe die Abteilung Gesundheit mehrfach auf die notwendige rechtliche Bewilligung hingewiesen und ging davon aus, dass seitens des Krankenanstaltenträgers ein rechtskonformer Betrieb sichergestellt wird. „Die oö. Bevölkerung vertraut darauf, dass die von den oö. Fondskrankenanstalten erbrachten Leistungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Der LRH geht daher davon aus, dass Patientinnen und Patienten Leistungen nicht in Anspruch nehmen würden, wenn sie wüssten, dass in einer Krankenanstalt dafür keine entsprechende Bewilligung vorliegt“, so aus dem Bericht. Der LRH fordert die Abteilung Gesundheit auf, beim Bekanntwerden der Erbringung von nicht genehmigten Leistungen unverzüglich zu handeln und die Leistungen schriftlich zu untersagen.

Politische Reaktionen zum Landesrechnungshof-Bericht

OÖVP-Klubombann Christian Dörfel sieht in dem Bericht, dass der Weg „goldrichtig“ gewesen sei. „Der Bericht zur Umsetzung der Spitalsreform stellt klar, dass die Spitalsreform Entscheidendes erreicht hat: Es wurde Freiraum geschaffen, damit weiter das Beste für die Gesundheit der Menschen im Land angeboten werden kann.“ Das Ziel müsse sein, den medizinischen Bereich zu stärken und die Verwaltung effizienter zu machen. „Als besonders positiv ist die gewachsene verstärkte Kooperation zwischen der Gesundheitsholding und privaten Krankenhäusern wie Ordensspitälern zu sehen. Auch durch die Corona-Pandemie wurde das verstärkt und das bringt uns vorwärts.“

FP-Klubchef Herwig Mahr spricht von einer notwendigen Reform, damit die Kosten nicht explodierten. Es brauche aber weitere große Schritte, vor allem Maßnahmen gegen Ärztemangel.

SPÖ-Gesundheitssprecher Peter Binder vermisst angesichts der Tatsache, dass Leistungen erbracht wurden, für die es keine rechtliche Grundlage gegeben habe, das Einschreiten von Gesundheits-Landesrätin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander. Der Prüfbericht zeige auch massive Fehler im Gesundheitsbereich schonungslos auf.

Für die Grüne Gesundheitssprecherin Ulrike Schwarz ist klar, dass eine weitere Entlastung der Spitäler nicht auf Kosten der Bevölkerung und deren Gesundheit gehen dürfe. Sie fordert, die Primärversorgungszentren auszubauen ebenso wie die hausärztliche Versorgung in den Regionen sicherzustellen. „Wir brauchen erstens mehr Lehrpraxen im niedergelassenen Allgemein- und FachärztInnen-Bereich. Zweitens endlich attraktive Kassenverträge um gerade in peripheren Regionen die ÄrztInnen zu halten. Drittens muss es ein GründerInnen-Paket für Ärztinnen und Ärzte geben, die eine eigene Allgemein- oder Facharztpraxis aufmachen. Dies selbstverständlich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.“


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