Land OÖ übernimmt Vereinbarung zur Gehaltserhöhung des Bundes
OÖ. Im öffentlichen Dienst gibt es ein Gehaltsplus von im Schnitt 7,32 Prozent, darauf haben sich die Gewerkschaft GÖD und die zuständigen Minister Werner Kogler und Magnus Brunner bei den Kollektivvertragsverhandlungen am Mittwoch geeinigt. Das Land OÖ übernimmt die Vereinbarung zur Gehaltserhöhung des Bundes, auch für die Gemeindebediensteten wird der Abschluss gelten.
Rund 25.000 Landesbedienstete (Landesverwaltung und OÖ Gesundheitsholding GmbH) sind in OÖ betroffen. Konkret sieht der Gehaltsabschluss eine Erhöhung zwischen 7,15 und 9,41 Prozent vor, die durchschnittliche Erhöhung beträgt 7,32 Prozent. „Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst waren und sind durch Corona und andere Krisen noch immer mit außerordentlichen Belastungen konfrontiert. Hinzu kommt die sehr hohe Inflation. Daher ist diese Erhöhung auch gerechtfertigt und fair“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.
Netto-Mehrausgaben von 111 Millionen Euro
Für das Personalbudget des Landes inklusive Spitäler bedeutet der Gehaltsabschluss Netto-Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2022 in der Höhe von 111 Millionen Euro. Für den bereits vorgelegten Entwurf des Landeshaushaltes (hier wurden 6,3 Prozent Gehaltserhöhung eingepreist) bedeutet es eine weitere Erhöhung der Ausgaben um 15,2 Millionen Euro. Die Gehaltserhöhung wird mit 1. Jänner 2023 wirksam.
Auch oö. Gemeinden übernehmen Gehaltsabschluss
Der OÖ Gemeindebund hat der Dienstgebervertretung bereits vorgeschlagen, dass das Ergebnis auf Bundesebene im Rahmen der Vereinbarung nach § 191 Oö. GDG 2002 auch für den Gemeindebereich in Oberösterreich übernommen werden soll.
Für Oberösterreichs Städte und Gemeinden bedeutet das in Zeiten sinkender Einnahmen einen finanziellen Kraftakt. „Wir sind aber überzeugt, dass diese deutliche Anhebung der Gehälter notwendig ist und gleichzeitig ein Zeichen der Anerkennung und des Respekts vor der großartigen Leistung unserer Mitarbeiter in schwierigen Zeiten darstellt“, so OÖ Gemeindebund-Präsident Christian Mader.
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