Hummer zu Energiekostenzuschuss: "Aufatmen bei Unternehmen"
Ö/OÖ. Die Bundesregierung hat am Donnerstag weitere Maßnahmen gegen die Energiekrise angekündigt: Für Unternehmen wird der Energiekostenzuschuss 2023 neu aufgelegt, der Entwurf für das Energieeffizienzgesetz geht in Begutachtung. Wirtschaftskammer OÖ-Präsidentin Doris Hummer spricht von einem „Aufatmen bei Unternehmen“.

Der Energiekostenzuschuss 1, dessen Förderperiode bis Ende September gelaufen ist, wird bis Ende 2022 verlängert. Für das gesamte Jahr 2023 kommt der Energiekostenzuschuss 2 – mit Adaptierungen, kündigt Wirtschaftsminister Martin Kocher an. Entschieden habe man sich für ein Antragssystem, „weil wir glauben, dass es treffsicherer ist“. Es werde sichergestellt, dass Unternehmen in Österreich keinen Wettbewerbsnachteil hätten, so Kocher.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende 2022
- Laufzeit des Energiekostenzuschuss 2 bis Ende 2023
- In der Basisstufe wurde die Förderquote von 30 auf bis zu 60 Prozent verdoppelt
- In der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht
- In den Stufen 1 und 2 ist kein Nachweis der Energieintensität mehr nötig
- Auszahlungen auch unterjährig möglich
Hummer: „Aufatmen bei Unternehmen“
Erfreut darüber zeigt sich WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. Der Energiekostenzuschuss 2 halte die Wirtschaft im Rennen, es gebe ein „Aufatmen bei Unternehmen“. „Die von der heimischen Wirtschaftsvertretung dringend eingeforderten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen bei den Energiekosten werden jetzt endlich angegangen.“ Mit den Erleichterungen beim Energiekostenzuschuss 2 könne ein noch größerer Kreis von Unternehmen in die Unterstützungsmaßnahme einbezogen werden.
Trotzdem brauche es weitere Anstrengungen, um eine Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis auf europäischer Ebene zu erreichen. Darüber hinaus sei auch die Landesebene gefordert, Unternehmen kurzfristig und unbürokratisch zu helfen, fordert Hummer, denn sonst sei zu befürchten, dass es vermehrt zu Insolvenzen komme, Investitionen zurückgestellt und Arbeitskräfte freigesetzt würden.
Sparmaßnahmen, um Energieeffizienz zu verbessern
In Begutachtung geschickt wird der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes. Dieses nennt Sparmaßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern sollen. „Die günstigste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen“, so Energieministerin Leonore Gewessler. Bis 2030 soll der Energieverbrauch in Österreich um rund ein Fünftel gesenkt werden – insgesamt 180 Terawattstunden Energie – „über dem Ziel, das die EU vorgibt.“
Vorgesehen ist, dass die Haushalte und Unternehmen dabei mit jährlich 190 Millionen Euro unterstützt werden. Der Schwerpunkt lege auf Bereichen, wo der Umstieg am schwierigsten sei: bei großen Industriebetrieben und bei Haushalten mit geringem Einkommen. Das Gesetz schreibt auch eine Sanierungsquote von drei Prozent jährlich bei Bundesgebäuden – von Polizeistationen über Schulen bis zu Ministerien – vor. „Das Energieeffizienzgesetz ist unser Energiesparplan für Österreich“, so Gewessler.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden