Zivildienst soll zukünftig in Härtefällen geteilt werden dürfen
„Der Zivildienst soll zukünftig in bestimmten Härtefällen auch geteilt werden können“, sagte die zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm vergangene Woche bei einem Pressetermin, derzeit werde diese Neuerung in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium rechtlich geprüft.

So sollen beispielsweise junge Männer in Familienunternehmen und bei Saisonarbeiten in Härtefällen und im Einvernehmen mit den jeweiligen Einrichtungen einen geteilten Zivildienst absolvieren können. Die erste Vorstoß Plakolms in diese Richtung kam bei einigen Stellen weniger gut an. „Der Wehrdienst ist in der Verfassung verankert. Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst aus Gewissensgründen. Es kann und darf nicht sein, dass die Ersatzleistung immer attraktiver wird und damit die eigentliche Verpflichtung immer mehr ausgehöhlt wird – gerade in einer Zeit wo das Militär enorm an Bedeutung gewonnen hat“, kritisierte etwa die Österreichische Offiziersgesellschaft.
Aktuelle Zahlen für das erste Halbjahr 2023
Zu den aktuellen Zahlen zeigte sich die Staatssekretärin erfreut, dass im ersten Halbjahr 2023 eine Bedarfsabdeckung von rund 90 Prozent erzielt werden konnte. Dieser Wert sei erfahrungsgemäß im ersten Halbjahr sogar niedriger als im zweiten Halbjahr, aber eine Quote von 90 Prozent zeige, dass der Zivildienst den Bedarf nahezu zur Gänze abdeckt.
Konkret haben sich im ersten Halbjahr 2023 österreichweit insgesamt 9.176 junge Männer für den Zivildienst entschieden. Das ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 ein Plus von zwei Prozent. Aktuell befinden sich insgesamt 7.819 Zivildiener im Dienst, davon wie gewohnt etwa 40 Prozent (3.231 Zivildiener) im Rettungswesen.
Die top fünf der Sparten des Zivildienstes im ersten Halbjahr waren: das Rettungswesen mit 41 Prozent, wobei hier festzuhalten ist, dass diese Einrichtungen Vorrang bei den Zuweisungen haben; gefolgt von der Sozial- und Behindertenhilfe mit 1.945 Zivildienern, sprich etwa 25 Prozent, der Altenbetreuung und den Krankenanstalten mit je rund zwölf beziehungsweise zehn Prozent und der Katastrophenhilfe beziehungsweise dem Zivilschutz mit rund vier Prozent.


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