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OÖ. Tourismusgesetz: Novelle wird im Landtagsausschuss diskutiert

Tips Logo Karin Seyringer, 18.10.2023 15:42

OÖ/LINZ. Im Landtagsausschuss am Donnerstag steht die Novelle des OÖ. Tourismusgesetzes auf der Tagesordnung. Handlungsfelder und Maßnahmen in Oberösterreichs Tourismus sollen mit der Novelle auf die aktuellen Entwicklungen ausgerichtet werden.

Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (Foto: Volker Weihbold)
Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (Foto: Volker Weihbold)

Zuletzt 2018 wurde des OÖ. Tourismusgesetz novelliert, damals ein Auslaufen des Gesetzes per 31. Dezember 2023 festgelegt. „Mit der Novellierung des OÖ. Tourismusgesetzes und der neuen OÖ. Tourismusstrategie 2030 wird die Tourismus-, Erholungs- und Freizeit-Wirtschaft in Oberösterreich auf neue Beine gestellt“, so Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP).

Im letzten Jahr startete der Arbeits- und Entwicklungsprozess für die neue Landes-Tourismusstrategie 2030, auf die die geplante Novellierung aufbaut. Am Donnerstag wird der vorliegende Gesetzesentwurf im zuständigen Ausschuss des OÖ. Landtages beraten. „Darin enthalten sind etwa die Präzisierung der Aufgabenbereiche des Landestourismus-Organisation, der Tourismusverbände und Gemeinden sowie des Expertengremiums Strategie-Board, aber auch Klarstellungen zur Freizeitwohnungspauschale infolge der diesbezüglichen VfGH-Erkenntnisse des vergangenen Jahres“, so Achleitner.

Praxis eingebunden

Die Ausrichtung der künftigen OÖ. Tourismusstrategie 2030 ist breit diskutiert worden. So hat es eine Online-Befragung mit Teilnahmemöglichkeit aller oö. Touristiker sowie Experten- und Stakeholderinterviews gegeben. Insgesamt haben mehr als 700 Personen an diesem Prozess teilgenommen.

Weitere Vorhaben mit der Novelle:

  • das Meldewesen zur Ortstaxe sowie der Tourismusbeiträge werden per 1. Jänner 2025 vollständig digitalisiert
  • auf der Basis der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes im Vorjahr gibt es auch Klarstellungen zur Freizeitwohnungspauschale. So entsteht die Abgabenpflicht, wenn tatsächlich eine Freizeitnutzung vorliegt, und erfolgt eine Befreiung, wenn sich die Liegenschaft im gleichen Ort wie der Hauptwohnsitz befindet.
  • Das neue OÖ. Tourismusgesetz und die neue OÖ. Tourismusstrategie sind auch die Grundlage dafür, dass die Tourismusverbände künftig noch enger zusammenarbeiten sollen. Die neue Tourismusstruktur sollen die Tourismusverbände gemeinsam mit dem Landestourismusverband und unter Begleitung von externen Fachexperten selbst erarbeiten. „Ziel ist, die neue Struktur ab 1. Jänner 2025 durch Verordnung zu verankern“, kündigt Achleitner an.

„Es geht darum, die beste Struktur für Oberösterreichs Tourismusorganisationen zu finden, um so die Schlagkraft der Organisationen und die internationale Sichtbarkeit der Regionen Oberösterreichs als Urlaubsziel noch weiter zu erhöhen.“ So habe sich auch gezeigt, dass der Zusammenschluss von den ursprünglich 104 oö. Tourismusverbänden auf nunmehr 19 die Schlagkraft deutlich erhöht habe. „Mehr Gäste nach Oberösterreich zu holen, muss das zentrale Ziel von allen sein“, unterstreicht Achleitner.


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