OÖ/LINZ. Mit der Wohnbeihilfe unterstützt das Land OÖ Menschen mit geringerem Einkommen beim Bestreiten der Wohnkosten. Die Wohnbeihilfe wird nun novelliert und ausgeweitet, um angesichts der Teuerung besser zu unterstützten. Am Montag wird die Novelle von der OÖ. Landesregierung beschlossen.
„Wir wollen als Landespolitik Stabilität und Verlässlichkeit vermitteln und jene unterstützen, die wirkliche Herausforderungen haben“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), der die Neuerungen am Montag gemeinsam mit seinem Stellvertreter, Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ), präsentierte.
„Besonders das Thema Wohnen beschäftigt viele. Ich betone, dass im Ressort von Landesrat Haimbuchner in den letzten Monaten immer wieder Weiterentwicklungen gesetzt wurden, dass Oberösterreich im geförderten, sozialen Wohnbau ein gutes Angebot legen kann“, so der Landeshauptmann. Mit den Neuerungen würden Zielgruppen angesprochen, „die es nicht leicht haben“, darunter Alleinerzieherinnen. Haimbuchner ergänzt: „Wir bemühen uns in der Wohnbeihilfe treffsicher zu agieren, nicht mit der Gießkanne.“
Vier Maßnahmen
Die Novelle besteht aus vier Maßnahmen:
- Wohnbeihilfen-Pensionsbonus
- Systemumstellung bei der Anrechnung des Kindesunterhalts
- Anpassung der Gewichtungsfaktoren
- Fortführung Teuerungsfreibetrag
Wohnbeihilfen-Pensionsbonus
Die größte Gruppe von Beziehern der Wohnbeihilfe sind Pensionisten. „Im Jahr 2022 lag die Armutsgefährdungsschwelle bei 1.392 Euro, die österreichische Mindestpension betrug im selben Jahr 1.110,26 Euro“, so Haimbuchner. „Deswegen ist es ganz wichtig, bei der Wohnbeihilfe für Pensionisten etwas zu machen, damit wir die Armutsgefährdungslücke schließen.“
Ab 2024 erhöht sich für Pensionisten mit geringer Eigenpension der anrechenbare Wohnungsaufwand um einen Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Wohnfläche. Dadurch können in den meisten Fällen 45 Euro mehr monatliche Wohnbeihilfe erhalten. Die Anspruchsberechtigung knüpft an Versicherungszeiten, nicht nur Beitragsmonate, sondern auch alle im ASVG als Ersatzzeiten angerechnete Zeiten wie z.B. Karenzzeiten, Zeiten der Kindererziehung und Pflege, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Zeiten einer freiwilligen Versicherung werden erfasst. „Jede noch so geringe Eigenpension qualifiziert damit zum Bezug dieser zusätzlichen Unterstützung“, so Haimbuchner.
Als Beispiel nennt er eine Mindestpensionistin, die mit Alterspension und Ausgleichszulage auf 1.229,24 Euro Einkommen im Jahreszwölftel kommt. Bei einer Wohnfläche von 52 Quadratmetern erhält sie durch den Wohnbeihilfen-Pensionsbonus statt bisher 166,50 Euro/Monat künftig 211,50 Euro/Monat.
Anrechnung des Kindesunterhalts
Das Land beschließt auch eine Umkehr der Systematik der Anrechnung von Kindesunterhalt. „Wir wollen den Lebensrealitäten zielgerichteter Rechnung tragen“, so Haimbuchner.
Zur Entlastung einkommensschwacher alleinerziehender Personen sollen Unterhaltsleistungen für Kinder oder etwa auch Waisenrenten bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Kind monatlich nicht dem Haushaltseinkommen angerechnet werden. Damit werden sich Unterhaltsleistungen nicht negativ auf eine etwaige Bewilligung der Wohnbeihilfe auswirken. Im Gegenzug wird eine solche Zahlung beim Leistenden künftig in voller Höhe als einkommensmindernd berücksichtigt.
Anpassung der Gewichtungsfaktoren
Die Wohnbeihilfe wird auch wieder orientiert an den Ausgleichszulagenrichtsätzen angehoben. Diesesr wurde im Jahr 2023 für Alleinstehende um 86,44 Euro auf insgesamt 1.229,24 Euro, für Ehepaare um 139,34 Euro auf 1.943,00 Euro erhöht. Diese Erhöhung soll nicht zu einer Kürzung der Wohnbeihilfe führen.
Fortführung des Teuerungsfreibetrags
Damit mit Abschaffung der kalten Progression und damit möglicher gleichzeitiger Überschreitung von Einkommensobergrenzen keine Nachteile entstehen, wird auch für 2024 der Teuerungsfreibetrag in Höhe von 100 Euro beibehalten. Für die Wohnbeihilfe bedeutet das, dass die auf Basis der Ausgleichszulagenrichtsätze festgelegten Einkommensgrenzen für jeden Haushalt um den Teuerungsfreibetrag in Höhe von 100 Euro angehoben werden.
Zuletzt wieder Anstieg bei Beziehern
Nach einem Rückgang in den letzten Jahren – laut Haimbuchner auch aufgrund der guten Konjunktur und Vollbeschäftigung in Oberösterreich - gab es zuletzt wieder einen Anstieg bei den Wohnbeihilfe-Beziehern. Wurden im Vergleichszeitraum 2022 (Jänner bis November) 23.273 Zusicherungen erstellt, waren es 2023 bislang 26.085, also um 2.785 mehr. Die Auszahlungen sind im Vergleichszeitraum von 48 Millionen Euro auf über 49 Millionen Euro gestiegen.
Der Anstieg ergebe sich einerseits durch die Anhebung der Mietenobergrenze von sieben Euro auf acht Euro pro Quadratmeter für privat vermietete Wohnungen, „allerdings spielen auch die Faktoren Energiepreise und die allgemein sehr hohen Lebenshaltungskosten in Österreich eine große Rolle“ so Haimbuchner.
Kritik von SPÖ und Grünen
SPÖ-Wohnbausprecher Peter Binder sieht in den am Montag präsentierten Maßnahmen „einen Versuch, Teile einer selbstverursachten Misere aus dem Weg zu räumen – in Summe jedoch zu wenig, um leistbaren Wohnraum nachhaltig sicherzustellen.“ Er fordert eine Gesamtreform der Wohnbeihilfe und eine Erhöhung des Budgets um 100 Millionen Euro im Bereich der Wohnbauförderung.
Die Grüne Wohnbausprecherin Ines Vukajlović kritisiert, dass Schwarz-Blau an der Anrechnung von Wohnbeihilfe auf die Sozialbeihilfe festhalte, die Hürden für Drittstaatsangehörige zu hoch seien und der maximale geförderte Quadratmeterpreis zu niedrig. „Diese Punkte müssen in einer Gesamtsanierung drin sein und nur dann kann man von einer krisenfesten Wohnbeihilfe sprechen“. Schwarz-Blau habe „ein paar durchaus tragende Balken im Gesamtgerüst verstärkt, aber von der nötigen Generalsanierung der Wohnbeihilfe ist man noch weit entfernt.“
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