Jugendschutzgesetz-Novelle: Kein Snus und CBD unter 18
LINZ/OÖ. Am 15. Dezember tritt die Novellierung des OÖ Jugendschutzgesetzes in Kraft. Initiiert von Landesrat Michael Lindner hat das Land den Jugendschutz an aktuelle Problematiken angepasst: Der Konsum von tabakfreie Nikotinbeutel und rauchbaren CBD-Produkten ist fortan erst ab 18 Jahren erlaubt.
Grenzen austesten - gerade in der Jugend ist alles Unbekannte, Neue, Risikoreiche für die meisten Teenager interessant. Das Jugendschutzgesetz bietet einen schützenden Rahmen, in dem sich Jugendliche ausprobieren dürfen. Die aktuelle Novellierung unterstützt vor allem, den Gesundheitsschutz der Jugendlichen zu gewährleisten.
Snus und CBD erst ab 18
„Die Regelungen des neuen Jugendschutzgesetzes wurden maßgeblich unter Einbeziehung der Meinungen der betroffenen Jugendlichen sowie der Eltern erarbeitet.. Damit haben wir bis zu 30.000 Eltern und ca. 20.000 Jugendliche in Oberösterreich erreicht und ihre Meinungen zu den relevanten Themen eingeholt“, skizziert Landesrat Michael Lindner die Eckpunkte. Die maßgeblichste Änderung: Tabakfreie Nikotinbeutel, auch Snus genannt, sowie rauchbares CBD ist ab Inkrafttreten der Novelle für Minderjährige verboten.
Alternativen zum Rauchen beliebt
Als eines der wenigen Landesgesetze mit Auslaufklausel wird das Jugendschutzgesetz alle fünf Jahre erneuert, um auf aktuelle Veränderungen einzugehen. Beim Rauchen herkömmlicher Zigaretten geht der Trend weiter nach unten, alternative Produkte boomen jedoch. Streetwork-Einrichtungen sowie Lehrkräfte berichten, dass der Konsum von Snus oder CBD zunimmt, und die Konsumenten zunehmend jünger werden. Die tabakfreien Nikotinbeutel werden nicht geraucht und sind somit nicht vom Nichtraucherschutzgesetz umfasst. Nikotin ist dennoch ein Nervengift mit hohem Suchtpotential. Das neue Jugendschutzgesetz schließt diese Lücke.
Oberösterreicher müssen früher heimgehen
„Ich bin davon überzeugt, dass wir ein fundiertes und gut ausgearbeitetes Gesetz beschlossen haben, auch wenn nicht alle vorgeschlagenen Regelungen von der Regierung angenommen wurden und wir somit für die Gleichstellung der OÖ Jugendlichen mit dem Rest Österreichs sorgen hätten können“, erzählt Landesrat Lindner. Diese nicht angenommenen Vorschläge beziehen sich auf die Ausgehzeiten für Jugendliche. Einzig in OÖ müssen die bis 14-Jährigen um 22 Uhr und die 14- bis 16-Jährigen um 24 Uhr zuhause sein, in den anderen Bundesländern haben die Jugendlichen je eine Stunde mehr Ausgehzeit.
„Wissen was geht“
Mit der Aktion „Wissen was geht“ informiert die Kampagne „young@clever“ Jugendliche und Eltern sowie Vertreibende von nikotin- und CBD-haltigen Produkten über die Gesetzesnovelle. Neben den klassischen Medien und Workshopangeboten für Schulen kommen Infoscreens und Kinowerbespots zum Einsatz. Außerdem klärt der oberösterreichische Influencer Michael Skopek in den Sozialen Medien über das Jugendschutzgesetz auf. Der 18-jährige erreicht mit seinen Comedy-Videos 187.000 Abonnenten auf TikTok sowie 50.000 Follower auf Instagram.
Konsequenzen
„Wir setzen auf Beratung vor Strafe bei einem Verstoß“, erklärt Christa Pacher, Leiterin der Gruppe Jugend des Landes OÖ. Wer beim Konsumieren nicht altersgerechter Substanzen erwischt wird, wird zu einem freiwilligen Beratungsgespräch geladen, um von einer Anzeige abzusehen. Erst nach mehrmaligem Verstoß verbüßen die Jugendlichen eine Geldstrafe. Das Land OÖ führt in Trafiken, im Einzelhandel sowie den eigens darauf ausgelegten CBD-Shops Testkäufe mit Testpersonen durch. Bei fahrlässigem Verkauf an Jugendliche können nach einer Verwarnung auch gewerberechtliche Konsequenzen drohen.
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