Das ändert sich 2024 für Konsumenten
OÖ. Das neue Jahr bringt einige Änderungen für Konsumenten mit sich – sei es im Bereich Miete, Autobahn-Vignette oder Wein. Zudem könnte ein Ende des Kabelsalates bevorstehen, der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer informiert über die wichtigsten Neuerungen.

Autobahn-Vignette: Seit 1. Jänner 2024 gibt es eine neue digitale 1-Tages-Vignette um 8,60 Euro. Diese ist ausschließlich online erhältlich. Die 10-Tages-Online-Vignette ist ebenfalls bereits erhältlich (bislang mit einer 18-tägigen Wartezeit). Die Konsumentenschützer der AK empfehlen, die Gültigkeit der digitalen Vignette auf www.asfinag.at zu prüfen.
Wein- und Weinerzeugnisse
Für Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, muss es nun eine vollständige Zutatenliste und Nährwerttabelle nach der Lebensmittel-Informations-Verordnung geben. Am Etikett stehen muss der Energiegehalt und die Allergene, andere Pflichtinformationen dürfen auch via QR-Code abrufbar sein.
Mietpreisbremse
Für 1. April 2025 und 1. April 2026 sind Mieterhöhungen mit maximal 5 Prozent begrenzt – das gilt für Kategoriemieten und Richtwertmieten (Mietverträge in mehrgeschoßigen Altbauwohnungen). Ab 2027 steigen Richtwerte und Kategoriemieten um die durchschnittliche Inflation der vorigen 3 Jahre. Sind das mehr als 5 Prozent, darf die Indexsteigerung nur zur Hälfte geltend gemacht werden. Mieten in Neubauten und Ein- oder Zweifamilienhäusern sind von den Neuregelungen ausgenommen.
Bei gemeinnützigen Wohnungen dürfen etwa die Grundmiete, das Entgelt bei Wiedervermietung oder die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge mit 1. April 2024 nur um 5 Prozent erhöht werden.
Personalisierte Werbung wird eingeschränkt
Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die mit 16. Februar 2024 vollständig in Kraft tritt. Damit sollen die Grundrechte von Nutzern im digitalen Raum gestärkt und geschützt werden, insbesondere in den sozialen Netzwerken sowie bei der Nutzung von Online-Marktplätzen und Suchmaschinen. Online-Marktplätze etwa unterliegen einer Informations- und Prüfpflicht bezüglich der anbietenden Unternehmen. Personalisierte Online-Werbung ist verboten, wenn sie sich an Minderjährige richtet oder dabei sensible Daten verwendet wurden.
Neue Mobilgeräte müssen über USB-C-Anschluss verfügen
Bis Ende 2024 müssen neue Mobilgeräte in der EU über einen USB-C-Anschluss fürs Laden verfügen. Neue Geräte können dann mit oder ohne Ladegerät gekauft werden.


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