Rot-Weiss-Rot-Karte soll es auch für Lehrlinge geben
OÖ. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine Kombination aus Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, also aus Nicht EU-Ländern. Im Raum steht derzeit, sie auch für Lehrlinge zugänglich zu machen.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte sieht aus wie eine Scheckkarte und ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Sie gilt für zwei Jahre und berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der ersten zwei Jahre muss eine neue Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt werden. Folgende Personen können eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten: Besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, Sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen österreichischer Hochschulen, Stammmitarbeiter, Selbständige Schlüsselkräfte, Start-up Gründer. Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll ersten Überlegungen zufolge in Zukunft auch Fachkräften aus EU-Drittstaaten zur Verfügung stehen, die in Österreich eine Lehre absolvieren wollen. Voraussetzungen dafür wäre die Volljährigkeit und das Ausländerbeschäftigungsrecht müsste geändert werden. Anstoß der Überlegungen ist der Umstand, dass seit Jahren viel mehr Lehrstellen offen sind als besetzt werden können.
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