Neues OÖ Hundehaltegesetz: Einigung im Unterausschuss erzielt
OÖ/LINZ. Im Landtag-Unterausschuss am Mittwoch wurde eine Einigung zum neuen OÖ Hundehaltegesetz erzielt, wie der zuständige Landesrat Michael Linder (SPÖ) mitteilt. Der nächste Schritt ist die Beschlussfassung im Oö. Landtag am 4. Juli.
Nach vier Unterausschusssitzungen haben sich die im Oö. Landtag vertretenen Parteien auf den Gesetzesentwurf geeinigt. Damit ist die erste Hürde auf dem Weg zum Beschluss in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am 4. Juli genommen.
„Oberösterreich bekommt das modernste Hundehaltegesetz Österreichs: mehr Verantwortung bei den Hundehaltern, mehr Schutz für die Oberösterreicher und mehr Handhabe für die Gemeinden“, so Lindner zu den Grundlagen des neuen Gesetzes.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
- Erhöhte Ausbildungserfordernisse für Hundehalter: Halter großer Hunde müssen künftig - zusätzlich zum Sachkundenachweis - eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren (praktische Überprüfung, die Wert auf das Mensch-Hund-Gespann legt). Die Alltagstauglichkeitsprüfung kann nur vor bestimmten qualifizierten Hundetrainern abgelegt werden.
- Mehr Anforderungen für spezielle Hunderassen: Für die sechs Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Diese kann unter Vorlage bestimmter Voraussetzungen (zusätzliche Ausbildungen) aufgehoben werden.
- Mehr Handhabe für die Gemeinden: Die Kriterien, einen Hund als auffällig zu erklären, werden erweitert. Gemeinden können so bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv werden.
- Neues Hunderegister: Oberösterreich bekommt ein gänzlich neues und umfassendes Hunderegister. Die Neuerungen sollen eine bessere Übersicht über alle in Oberösterreich gemeldeten Hunde ermöglichen und den Verwaltungsaufwand der Gemeinden, der durch das neue Gesetz entsteht, reduzieren. Das neue Hunderegister wird eine gemeindeübergreifende, oberösterreichweite Datenbank bereitstellen.
„Dank der Anstrengungen der Experten aus der Arbeitsgruppe und der konstruktiven Mitwirkung aller Landtagsparteien haben wir einen Rechtsrahmen auf Höhe der Zeit geschaffen, mit dem man zufrieden sein darf“, so Lindner.
ÖVP: „Bürokratische Giftzähne“ gezogen
„Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Sicherheit in Oberösterreich“, so OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel zur Einigung. Er verweist darauf, dass gegenüber den ursprünglichen Entwürfen des neuen Gesetzes „bürokratische Giftzähne“ gezogen worden seien. „Wesentliche Entlastungen für die Gemeinden gegenüber den ursprünglichen Entwürfen konnten erreicht werden. Der Sorgfaltsmaßstab für die Hundehalter wurde deutlich angehoben. Jedem muss klar sein, welche Verantwortung mit der Haltung eines Hundes verbunden ist. Das wird mit diesem Gesetz deutlich.“ Die Tauglichkeit des neuen Gesetzes werde sich im Praxistest herausstellen. Nötigenfalls würden weitere Nachbesserungen eingefordert, so Dörfel, selbst auch Bürgermeister von Steinbach an der Steyr.
FPÖ. „Erprobenswerter Kompromiss“
Das ausverhandelte Ergebnis sei ein „erprobenswerter Kompromiss“, so auch FPÖ OÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Die Praxistauglichkeit müsse aber erst unter Beweis gestellt werden. „Eine Überregulierung haben wir von Beginn an kritisch gesehen. Auch der neue Verwaltungsaufwand in den Gemeinden muss im Blick behalten werden.“ Für die FPÖ zentral: Eine verpflichtende Evaluierung nach zwei Jahren.
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