Karenz teilen: Arbeiterkammer berät zu Möglichkeiten und Vorgaben
OÖ. Möchten sich beide Elternteile gleichermaßen bei der Betreuung ihres Babys einbringen, können sie sich die Karenz teilen. Dabei gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die Arbeiterkammer OÖ berät zu Möglichkeiten bei der geteilten Karenz und informiert über wichtige Fristen.
Die Karenz kann maximal zweimal geteilt werden, also in drei Blöcke. Wobei ein Karenzteil mindestens zwei Monate dauern muss. Ein Beispiel: Die Mutter geht nach dem Mutterschutz vier Monate in Karenz, der Vater anschließend sechs Monate und abschließend die Mutter nochmals vier Monate. Beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können beide Elternteile gleichzeitig ein Monat Karenz in Anspruch nehmen. Dadurch endet die Gesamtdauer der Karenz jedoch um einen Monat früher.
Teilen sich beide Eltern die Karenz, können sie die Elternkarenz bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag ihres Kindes in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Die Eltern steigen spätestens am zweiten Geburtstag des Kindes wieder in den Job ein.
Achtung: Meldefristen beachten
Bei der geteilten Karenz gilt es einige Meldefristen einzuhalten. Nimmt die Mutter den ersten Karenzteil in Anspruch, so muss sie die Karenz innerhalb der Schutzfrist nach der Geburt des Kindes melden. Beim Vater muss dies innerhalb von acht Wochen nach der Geburt passieren, wenn er zuerst in Karenz geht. Die Meldung des zweiten bzw. dritten Karenzteils muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Karenzteiles des zuvor betreuenden Elternteiles erfolgen.
Da der Kündigungs- und Entlassungsschutz erst ab dem vierten Monat vor der gewünschten Karenz beginnt, sollte der Arbeitgeber zwischen dem vierten und dritten Monat vor Karenzbeginn schriftlich informiert werden.
Kostenlose Beratung
AK bietet kostenlose Beratung zu Karenz, Kinderbetreuungsgeld und mehr. Für Fragen gibt's die Hotline 050 6906 1. Eine persönliche Beratung ist mit Terminvereinbarung ebenfalls möglich.
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