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Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz: Novelle zielt auf Prävention ab

Tips Logo Karin Seyringer, 26.09.2024 17:18

OÖ/LINZ. Kinder- und Jugendschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) plant eine Novelle des Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Am Donnerstag wurde im Landtags-Unterausschuss erstmals darüber diskutiert.

Landhaus in Linz (Foto: Volker Weihbold)
Landhaus in Linz (Foto: Volker Weihbold)

Das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz gilt in einer Fassung aus dem Jahr 2014 und wurde zwischenzeitlich nur punktuell angepasst. Der von Lindner vorgelegte Entwurf der Novelle zielt auf den Ausbau der Präventionsangebote, die Stärkung familiärer Betreuungsformen und die Vereinfachung der Verwaltung ab.

Den Vorsitz der Ausschuss-Sitzung am Donnerstag hatte SPÖ-Bildungssprecherin Doris Margreiter. „Die vorgelegten Regelungen bringen Klarheit bei Verantwortlichkeiten, Datenschutz und Kommunikation. Dabei liegt der Fokus auf frühzeitigen, leicht zugänglichen Hilfsangeboten und zusätzlichen Leistungen für Familien.“

Künftig soll Prävention als Grundsatz und Ziel in der Gesetzgebung fest verankert werden. „Jeden Euro, den wir in Prävention investieren, rechnet sich vielfach“, so Margreiter. „Wir wollen verhindern, dass es überhaupt zu Situationen kommt, in denen das Kindeswohl gefährdet ist.“

Wesentliche geplante Änderungen im Überblick

Der Entwurf von Lindner sieht folgende wesentliche geplante Änderungen im Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz vor:

  • Stärkung des Präventionsauftrags der Kinder- und Jugendhilfe (KJH), mit Hervorheben der Prävention in den Grundsätzen und Zielen und der Verankerung der „Frühen Hilfen“
  • Flexiblere Hilfe für junge Erwachsene
  • Gesetzliche Abbildung familiärer Betreuungsformen: gesetzliche Verankerung von flexiblen, begleitenden und ergänzenden Pflegeformen als Unterstützung der Erziehung bzw. Hilfe in belasteten Familiensituationen
  • Genereller Ausschluss von Fachpersonal, das aufgrund bestimmter rechtskräftiger Verurteilungen keine Eignung für den Einsatz in der KJH hat
  • Aktualisierung der Regelungen zum Datenschutz und zum praxisrelevanten Datenaustausch: z.B. Gerichte, Sicherheitsbehörden und im Kooperationsbereich
  • Verwaltung vereinfachen: Praxisgerechtere örtliche Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug oder beim Erfolgsmodell „Familienwohnen“

FPÖ: Rechtliche Handhabe für „Problemjugendliche“ mitdiskutieren

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr sah nach der Unterausschuss-Sitzung am Donnerstag noch „einigen Diskussionsbedarf“. Dass bei der Novelle vor allem die Prävention ausgebaut werden soll, begrüßt die FPÖ grundsätzlich, erforderlich sei aber ein abgesteckter Leistungskatalog, der in ganz Oberösterreich gleich angeboten werden könne. „Auch die zu erwartbaren Kosten sind transparent darzustellen“, so Mahr.

Die FPÖ fordert zudem, dass eine „bessere landesgesetzliche Handhabe im Bereich der Betreuung gegen die steigende Jugendkriminalität geprüft“ werden müsse. „Betreuer sollen rechtliche Mittel haben, um auffälligen Minderjährigen klare und durchsetzbare Grenzen zu setzen – nötigenfalls auch durch freiheitsbeschränkende Maßnahmen.“

Ziel: Beschluss bis Jahresende

Ziel von Landesrat Lindner ist es, das Gesetz noch vor Jahresende zu beschließen. Die nächsten Unterausschuss-Sitzungen finden im Oktober und November statt.


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