Regeln für Asylwerber in Oberösterreich werden gesetzlich verankert
OÖ/LINZ. Oberösterreich hat mit der Einführung der OÖ Hausordnung, der Sachleistungskarte oder auch verpflichtenden Grundregel- und Orientierungskursen zuletzt verschärfte Maßnahmen für Asylwerber in der Grundversorgung gesetzt. Diese sollen nun mit einer Überarbeitung des oö. Grundversorgungsgesetzes auch gesetzlich verankert werden.

„Es wird ein neues oö. Grundversorgungsgesetz geben, weil dieses 20 Jahre alt ist und sich die Dinge, auch die Inhalte in der Grundversorgung, geändert haben“, so der für Asyl zuständige Landesrat Christian Dörfel (ÖVP).
Cornelia Altreiter-Windsteiger, Leiterin der Abteilung Soziales des Landes OÖ, konkretisiert: Die neuen Regelungen auf EU-Ebene im Asyl- und Migrationsbereich (GEAS Reform), aber auch neue Rahmenbedingungen hätten die Überarbeitung nötig gemacht. „Neu fließen auch die Erfahrungen aus der Flüchtlingskrise 2015, die Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg ein.“ Zudem würden durch die gesetzliche Verankerung die Regeln sowohl für die Vollziehung als auch für die Betroffenen selbst klarer werden. „Was ist erlaubt, was nicht, was halt welche Konsequenzen? Auch die Sachleistungskarte wird damit gesetzlich abgebildet.“
Stufenbau in der Grundversorgung
Nicht klar ist bei der Ankunft, wie lange sich Asylwerber im Land aufhalten. Unabhängig von der Bleibewahrscheinlichkeit setzt Oberösterreich in der Grundversorgung auf einen Stufenplan.
In Asylquartieren sind von Beginn an Grundregel- und Orientierungskurse verpflichtend zu absolvieren. Für Asylwerber mit hoher Wahrscheinlichkeit stehe zudem das Erlernen der deutschen Sprache – in erster Linie zu Beginn Alphabetisierungskurse, so Dörfel – und die schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt.
Für Menschen, die dauerhaft bleiben dürfen – Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte – steht die eigenständige Existenzsicherung sowie der Einstieg in den Arbeitsmarkt an erster Stelle.
Maßnahmen gesetzlich verankert
Die Maßnahmen wie die Sachleistungskarte als Standard, die OÖ Hausordnung und verstärkte Mitwirkungspflichten werden mit dem Neuerlass des Oö. Grundversorgungsgesetz nun gesetzlich verankert. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Gewaltpräventionsmaßnahmen vorgesehen.
Eigenverantwortung im Vordergrund
Solche Pflichten betreffen neben verpflichtenden Regel- und Deutschkursen etwa verpflichtende, unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Quartieren, wie die Unterkunft auch zu putzen oder den Rasen zu mähen. „Wir setzen stärker auf Eigenverantwortung. Wer arbeitsfähig ist, muss sich bemühen.“ Denn für den Schutz und die Versorgung in Oberösterreich sei auch eine Gegenleistung zu erbringen sei.
Kürzungs- und Entlassungstatbestände werden ausgeweitet
Besonders werde auch darauf geachtet, dass Schutzbedürftige auch wirklich hilfsbedürftig seien. Das Land wolle sicherstellen, dass Hilfe jene Menschen erreiche, die sie tatsächlich benötigen. So werden neu die Kürzungs- und Entlassungsbestände in der Grundversorgung ausgeweitet. „Es wird klar festgelegt: Welches Verhalten führt zu einer Kürzung der Grundversorgung, etwa wenn Deutschkurse nicht besucht werden. Verlassen zum Beispiel Asylwerber ab drei Tagen unentschuldigt ihr Quartier, fallen sie generell aus der Grundversorgung heraus.
„Wir gehen ordentlich und fair um, wollen aber nicht mir Samthandschuhen angreifen“, ist Dörfel überzeugt.
Rechtssicherheit
Dörfel wie auch Altreiter-Windsteiger betonen, dass Rechtssicherheit für die Betroffenen wie auch die Verwaltung geschaffen werde.
Die Zahl der Asylwerber in der Grundversorgung in Oberösterreich ist aktuell auf Tiefstand – seit 1. Jänner 2024 von 4.584 auf 1.433 um rund zwei Drittel zurückgegangen (Stand 15. September 2026). Die Zahl der Quartiere wurde in den letzten zwei Jahren von 217 auf 125 reduziert. „Wir wissen aber nicht, wie es weitergeht. Unsere Asylquartiere sind aktuell zu 54 Prozent ausgelastet, wir brauchen die Reserve, weil die Entwicklungen auf der Welt nicht vorhersehbar sind“, so Dörfel.
Anfang Oktober im Landtag
Der Entwurf für das neue oö. Grundversorgungsgesetz wurde Mitte Juni in Begutachtung geschickt. Am 1. Oktober wird es im Landtag eingebracht. Die Beschlussfassung ist für Dezember vorgesehen. In Kraft treten soll das Gesetz spätestens Anfang Februar.
FPÖ sieht „klaren Kurs“, Grüne üben heftige Kritik
Die FPÖ betont einen „klaren und fairen Kurs“ in der Grundversorgung. „Durch die bundesweit strengstmögliche Umsetzung der verpflichtenden EU-Vorgaben festigt Oberösterreich seinen klaren und fairen Kurs. Sowohl die Sanktionsmöglichkeiten als auch die Mitwirkungspflichten der Asylwerber werden ausgeweitet. Wer in Oberösterreich Schutz bekommt, soll dafür auch etwas leisten“, so FPÖ-Klubobmann Thomas Dim. Gleichzeitig kritisiert die FPÖ die EU-Vorgaben, denn diese seien „zu lasch, um illegale Migration tatsächlich einzudämmen.“
Ganz anders reagieren die Oö. Grünen: Kritisiert wird, dass Dörfel die „Schrauben für die Betroffenen bis zum Anschlag“ drehe, zudem weiche er mit dem geplanten Gesetz über den Begutachtungskurs hinaus und weiche vom bundesgesetzlichen Modell ab – „auf welcher Rechtsgrundlage“, so die Grüne Integrationssprecherin Ines Vukajlović. „Statt die Betroffenen zu unbezahlten Hilfsarbeiten zu verpflichten, sollte für sie endlich der Arbeitsmarkt grundsätzlich geöffnet werden.“
Im Begutachtungsentwurf sei nur vom „Bemühen“ um Erwerbsarbeit die Rede, „eine ausdrückliche Pflicht zu unbezahlten Hilfstätigkeiten war nicht vorgesehen.“ Gemeinnützige Hilfstätigkeiten seien nur mit Verweis auf das Bundesgrundversorgungsgesetz erwähnt. „Und in eben diesem Bundesrecht sind Hilfstätigkeiten in Quartieren nur mit Einverständnis vorgesehen und es wird dafür einen Anerkennungsbeitrag verlangt“, sieht Vukajlović „Landesrat Dörfel auf dünnem Eis.“








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