Bundesländer mit gemeinsamen Empfehlungen für den Kinderschutz
OÖ/INNSBRUCK. Bei einer Konferenz der österreichischen Kinderschutz-Landesräte in Innsbruck wurden Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz beschlossen. Oberösterreichs Landesrat Martin Winkler (SPÖ) brachte unter anderem Anträge zum Umgang mit minderjährigen Intensivtätern und zu einer Krankenversicherung für Findelkinder ein. Die Länder fordern nun eine Umsetzung auf Bundesebene.

Gastgeberin der Konferenz war Tirols Landesrätin Eva Pawlata. „Gemeinsam haben wir wichtige Beschlüsse für den Kinderschutz gefasst. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auf Bundesebene umgesetzt werden“, erklärte Winkler.
Zuständigkeit bei Freiheitsentzug klären
Bereits im Vorjahr hatte die Konferenz auf Initiative Oberösterreichs Eckpunkte für den Umgang mit strafunmündigen Intensivtätern beschlossen. Dazu zählen eine klare Definition der Zielgruppe, eindeutige Zuständigkeiten und eine geklärte Finanzierung.
Die Länder fordern erneut: Sollte die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für notwendig halten, müsse diese im Strafrecht verankert werden und damit in der Verantwortung des Bundes liegen. Das entspräche auch einem Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt.
„Wir haben schon im Vorjahr klar gesagt: Die Kinder- und Jugendhilfe ist für Schutz, Betreuung und Erziehung da. Wenn es um Freiheitsentzug zum Schutz der Gesellschaft geht, ist der Bund gefordert. Mit unserer Expertise stehen wir aber natürlich gerne zur Verfügung“, so Landesrat Winkler.
Für Jugendliche ab 14 Jahren sprechen sich die Länder zudem für einen Jugendstrafvollzug aus, der Bildung, Beschäftigung und Freizeitangebote umfasst und die Rückkehr in die Gesellschaft unterstützt.
Versicherungslücke bei Findelkindern schließen
Ein weiterer Antrag Oberösterreichs betrifft den Krankenversicherungsschutz für Findelkinder. Denn Babys, die in einer Babyklappe abgegeben oder anonym geboren werden, sind bis zur Unterbringung bei Pflege- oder Adoptiveltern nicht gesetzlich krankenversichert. Die Kosten würden für diesen meist kurzen Zeitraum häufig durch Behelfslösungen gedeckt. Auch die Volksanwaltschaft habe bereits auf die Benachteiligung hingewiesen.
Die Landesräte ersuchen die Sozialministerin daher erneut, Findelkinder in die Einbeziehungsverordnung nach Paragraf neun des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes aufzunehmen. Da nur wenige Kinder betroffen seien, erwarten sie keine Mehrbelastung für das Sozialversicherungssystem.
„Gerade die Schutzbedürftigsten dürfen nicht durch das Netz fallen. Es geht um wenige Kinder im Jahr und diese Lücke ließe sich mit einer einfachen, unbürokratischen Lösung rasch schließen“, so Winkler.








Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden