Schmerzengeld nach tödlichem Hundeangriff in Naarn bestätigt
NAARN. Rund drei Jahre nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin in Naarn (Bezirk Perg) gibt es eine rechtskräftige Entscheidung über das Schmerzengeld. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) bestätigte den vom Landesgericht Linz zugesprochenen Betrag von insgesamt 24.000 Euro.

Die Frau war am 2. Oktober 2023 gegen 8.40 Uhr beim Joggen von mehreren Hunden angefallen worden. Sie erlitt massive Verletzungen und starb noch an Ort und Stelle. Nach den Feststellungen des Erstgerichts litt sie bis zu ihrem Tod rund 55 Minuten lang unter stärksten körperlichen Schmerzen und Todesangst.
Ihr Ehemann und ihr Sohn machten als Rechtsnachfolger insgesamt 24.000 Euro Schmerzengeld gegenüber der Hundehalterin geltend. Deren Haftpflichtversicherung hatte bereits 5.000 Euro bezahlt, zuletzt waren daher noch 19.000 Euro offen. Die Hundehalterin vertrat hingegen die Ansicht, dass mit den bereits bezahlten 5.000 Euro sämtliche Schmerzen abgegolten seien.
Landesgericht gab Klage statt
Das Landesgericht Linz sprach den geforderten Betrag zur Gänze zu. Bei einem derart qualvollen Geschehen sei eine Berechnung anhand üblicher Schmerzperioden nicht geeignet. Ausschlaggebend seien vielmehr die schweren körperlichen und psychischen Schmerzen sowie die erlebte Todesangst.
Ersturteil bestätigt
Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Linz gab dieser jedoch nicht Folge und bestätigte damit das Ersturteil. Nach Auffassung des OLG ist die Dauer der Schmerzen zwar ein wichtiger Faktor, aber nicht allein entscheidend. Zu berücksichtigen seien auch die Schwere des Eingriffs und die Frage, ob ein Verletzter die ausweglose Situation bei vollem Bewusstsein miterlebt.
Im konkreten Fall sah das Gericht keinen Grund, das mit 24.000 Euro bemessene Schmerzengeld herabzusetzen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.








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