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OÖ. „Der Durchbruch beim Hundehaltegesetz ist gelungen“, teilen Landesrat Wolfgang Klinger und OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel mit, nachdem der angekündigte weitere Runde Tisch mit Experten abgehalten wurde.

Hundetrainer Michael Benezeder äußerte im Vorfeld Kritik zur Novelle. (Foto: Benezeder)
Hundetrainer Michael Benezeder äußerte im Vorfeld Kritik zur Novelle. (Foto: Benezeder)

Alle umstrittenen Punkte der Novelle seien ausgeräumt, so Klinger, denn im Vorfeld wurde einige Kritik laut, wie etwa vom Naarner Hundetrainer Michael Benezder - Tips berichtete. Im Klartext: Die im Vorfeld heftig diskutierte Rassenliste wird nicht kommen. Wesentlich ausgebaut wird aber die Ausbildung, die ein Hundehalter künftig haben muss. „Das Ergebnis der jüngsten Zusammenkunft der Expertenrunde ist mehr als erfreulich. Die sogenannte Rassenliste ist vom Tisch und gemeinsam ist man offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass man bei der Ausbildung von Hund und deren Hundehalter ansetzen muss. Dieser Vorschlag ist sehr zu begrüßen und lässt die Hoffnung zu, dass nicht gewisse Hunderassen mit einer Gefährlichkeit abgestempelt werden, sondern bei der Verantwortung der Hundehalterinnen gegenüber den Tieren und dessen Umwelt ein Bewusstsein gefordert wird“, sagt Benezeder auf Tips-Anfrage.

Fokus: Verbesserung beim Sachkundeausweis

„Der Fokus wird, auf einer Erweiterung und wesentlichen Verbesserung des Sachkundenachweises liegen“, erläutert Klinger. So wird das neue Kurrikulum mindestens sechs statt bisher drei Stunden Unterricht umfassen und mit einer Prüfung abzuschließen sein. Dieser Sachkundenachweis wird künftig immer vor der Anmeldung eines Hundes vorzulegen sein. Zusätzlich wird es ein expertengeleitetes Aufklärungsgespräch geben - mit dem Ziel, sicherzustellen, dass der jeweilige Hund auch zum jeweiligen Umfeld und zum Wissen und Erfahrungsstand des Hundehalters passt.

Neben dem Fokus auf Ausbildung soll es auch zukünftig verpflichtend sein, das Tier vor der Anmeldung in der österreichweiten Heimtierdatenbank einzutragen. „Im Sinne einer Verwaltungserleichterung und zur besseren Rückverfolgbarkeit von insbesondere auffälligen Tieren soll auch das Teil des neuen Gesetzes werden“, betont Dörfel.


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