Hohe Waldbrandgefahr im Bezirk Perg
BEZIRK PERG. Aufgrund der herrschenden hohen Temperaturen und damit verbundenen Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Perg in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, hat nun die Bezirkshauptmannschaft Perg mit 18. Juni die Waldbrandschutzverordnung nach den forstgesetzlichen Bestimmungen erlassen. Somit ist im gesamten Bezirk Perg ab sofort jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
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