Waldbrandgefahr-Verordnung im Bezirk Perg in Kraft
BEZIRK PERG. Aufgrund der trockenen Nadel- und Laubstreu auf den Waldböden besteht im Bezirk Perg eine erhöhte Waldbrandgefahr. Nachdem die Wettervorhersagen in den nächsten Tagen keine Niederschläge erwarten lassen, ist aktuell nicht davon auszugehen, dass sich Situation in nächster Zeit wesentlich verbessert.

Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, hat die Bezirkshauptmannschaft Perg mit 23. März die Waldbrandschutzverordnung nach den forstgesetzlichen Bestimmungen erlassen. Somit ist im gesamten Bezirk Perg ab sofort jegliches Feuerentzünden einschließlich des Rauchens in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden.


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